Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Eigentümer des Grundstückes Fl. Nr. 359/4 (Nelkenweg 1), Gemarkung Großkötz, möchte aus therapeutischen Gründen für den Sohn auf vorgenanntem Grundstück einen Pool, einen Therapieraum errichten. Die bereits bestehende Hecke mit einer Höhe von 1,60 Meter ist derzeit nicht Bebauungsplankonform. Der Bebauungsplan „Süd“ gibt eine Höhe von maximal 1,20 Metern Höhe vor.

 

Der Pool (40 m³) und der Therapieraum (55 m³) sollen außerhalb des im Bebauungsplan festgelegten Baufensters errichtet werden (die Vorhaben sind verfahrensfrei). Laut den Festsetzungen des Bebauungsplans ist eine Bebauung nur innerhalb dieses Baufensters möglich.

 

Mit einer isolierten Befreiung könnte der Errichtung des Therapieraums (Abstandsflächen werden laut Aussage des Grundstückeigentümers von den Nachbarn übernommen), des Pools und die Befreiung für die Höhe der Hecke (Unterschied 40 cm) entsprochen werden.


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt und Grundstücksausschuss nimmt die Bauvoranfrage mit der Nummer 36/20 der Gemarkung Großkötz zur Kenntnis. Der Errichtung eines Pools und eines Therapieraumes ausserhalb der Baugrenze wird zugestimmt. Ebenfalls wird einer Befreiung der Einfriedung auf 1,60 Meter zugestimmt. Die Befreiungen sind formlos zu beantragen.