Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Bauherr des Grundstückes Fl.Nr. 640/15 (Kiefernweg 15), Gemarkung Großkötz, möchte ein Wohnhaus mit Garage errichten.

 

Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Kobersiedlung “.

 

Der Bauherr beantragt mit Einreichung des Bauantrages folgende Befreiungen vom Bebauungsplan:

 

´        Gestaltung der Gebäude:

Festsetzung: In den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind nur Sattel- und Walmdächer mit einer Dachneigung von 28° bis 38° festgesetzt.

Befreiung: Der Bauherr möchte ein Fachdach auf der Garage erstellen. Dies wird aufgrund der Höhenlage als sinnvoll erachtet. In unmittelbarer Nähe zum geplanten Bauvorhaben sind bereits mehrere Gebäude mit einem Flachdach errichtet worden.

 

Die Zufahrt sowie die Erschließung an die öffentliche Straße sind gesichert.

 

Laut Garagen- und Stellplatzverordnung der Gemeinde Kötz sind bei einem Einfamilienhaus 2 Stellplätze pro Wohneinheit auf dem Grundstück nachzuweisen.

Diese sind im Bauplan durch die Doppelgarage ausgewiesen.


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstückausschuss Kötz erteilt dem Bauvorhaben Nr. 35/2020 das gemeindliche Einvernehmen. Die beantragten Befreiungen werden erteilt.