Bauantrag 33/2020 der Gemarkung Großkötz

 

Der Eigentümer des Grundstückes Fl. Nr. 30/5 (Starenstrasse 26 b), Gemarkung Großkötz, möchte den Neubau einer Terrassenüberdachung mit Glasschiebewand errichten.

 

Das Dach hat eine Breite von 3,97 Meter und eine Länge von 9,60 Metern. Das Vorhaben ist nicht verfahrensfrei. Die Gemeinde hat über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden. Versagungsgründe, die sich aus dem §§ 31,33 – 35 BauGB ergeben, liegen nicht vor.

 

Das Grundstück liegt NICHT im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

 

Die Entwässerung findet mit freiem Auslauf in die Grünfläche (Flächenversickerung) statt.

 

Bei dem Gebäude handelt es sich um Gebäudeklasse 1 (sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 Meter). Laut Geschäftsordnung § 12 (2) Nr. 4c liegt die Zuständigkeit zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bei der 1. Bürgermeisterin (Genehmigung Gebäude mit einer Höhe bis zu 10 Meter).

 

Die Bürgermeisterin der Gemeinde Kötz erteilte dem Bauantrag mit der Nr. 33/2020, Gemarkung Großkötz das gemeindliche Einvernehmen in eigener Zuständigkeit.

 

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss nimmt davon Kenntnis.