Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Eigentümer der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 66/1 und 66/2 (Am Schmidfeld), Gemarkung Ebersbach hat einen Tekturantrag zum Bauantrag Nr. 20/2017 gestellt. Der Tekturantrag wurde am 26.03.2020 durch den seinerzeit amtierenden Bürgermeister der Gemeinde Kötz mittels dringlicher Anordnung das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans.

 

Folgende Änderungen werden am Bauvorhaben vorgenommen:

 

-       Entsprechend der vorgelegten Betriebsbeschreibung wird eine Gaststätte für die Ferienwohnanlage eingerichtet

 

-       Die Errichtung einer offenen Küche mit Pizzaofen und einer Abfallsammelstelle

 

Die Gemeinde erteilt zu diesem Bauantrag lediglich ihr Einvernehmen. Im vorliegenden Fall ist die zu erteilen, da keine Ablehnungsgründe vorliegen. Die baurechtliche Genehmigung und die Prüfung der Unterlagen unterliegen dem Landratsamt Günzburg.


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt, und Grundstücksausschuss erteilt dem Tekturantrag zum Bauantrag Nr. 08/20 aus 20/2017 das gemeindliche Einvernehmen.