Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Grundstückseigentümer beabsichtigt auf dem Grundstück mit der Flur Nr. 575 (Industriestrasse 12) der Gemarkung Kleinkötz eine Betonmischanlage mit Leitstandgebäude zu errichten.

 

Das Grundstück befindet sich im Bebauungsplangebiet „Unteres Ried“.

 

Der Neubau bedarf einer Befreiung, wobei eine Überschreitung der Grundflächenzahl von 0,8 auf 0,89 nötig ist.

 

Zu der Entwässerung hat sich das Ingenieurbüro wie folgt geäußert:

 

„Derzeit wird das Baugrundgutachten für das Grundstücke erstellt, das als Grundlage für das Entwässerungsgesuch benötigt wird. Das Baugrundgutachten wird voraussichtlich im neuen Jahr vorliegen.

 

Sobald das Gutachten vorliegt, wird das Entwässerungsgesuch ausgearbeitet und noch vor geplantem Baubeginn der Behörde vorliegen.“ Weiterhin wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass die Entwässerungsplanung im Zuge eines weiteren Bauantrags für oben genanntes Vorhaben erstellt wird. Um welches Bauvorhaben es sich hierbei handelt, ist derzeit noch nicht bekannt.


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss erteilt dem Bauantrag 32/20 und den erforderlichen Befreiungen bzgl. der Grundflächenzahl von 0,8 auf 0,89 der Gemarkung Kleinkötz das gemeindliche Einvernehmen.