Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Anwesend: 13, Befangen: 0

In den vergangenen Jahren wurde das Thema Feldwegeunterhalt immer wieder im Gemeinderat Bubesheim behandelt. Die ergangenen Beschlüsse waren immer nur Einzelfallentscheidungen für einen bestimmten Sachverhalt, und nie eine Grundsatzentscheidung wie mit dem Feldwegunterhalt umgegangen werden soll.

 

Der einzige Grundsatzbeschluss wurde im Jahr 1992 durch das Gremium gefällt:

 

Beschluss Nr. 07 – 61 - 92

 

Die Gemeinde wird künftige notwendige Instandhaltungsarbeiten an Feld- und Waldwegen in Absprache mit den Landwirten (Jagdvorstand) durchführen. Die erforderlichen Beträge sind im Haushaltsplan auszuweisen, wobei die Aufwendungen in jedem Haushaltsjahr den Betrag von ca. DM 4.000 (2.045,17 EUR) nicht überschreiten dürfen.

 

Nachdem dieser Beschluss aus 1992 immer noch Gültigkeit hat, sollte der Betrag angepasst werden.

 

Für die Handhabung im Haushaltsjahr 2020 wird, wie in den letzten Jahren der Beschluss aus 1992 zu Grunde gelegt.

 

Gemeinderat Eberl teilte mit, dass er mit dem Jagdvorstand gesprochen hat und schlug vor, dass die Gemeinde zukünftig 5.000,00 € zahlt und den Rest die Jagdgenossenschaft übernimmt. Er wies auch darauf hin, dass die Jagdgenossenschaft darüberhinausgehende Kosten für das Ausbringen hat. Alternativ wäre eine prozentuale Aufteilung denkbar. Er teilte auch mit, dass die Feldwege in diesem Jahr auffallend viel von Autos genutzt wurden und deshalb in schlechtem Zustand sind.

 

Gemeinderat Eberl bat darum aufzunehmen, dass die Kosten für außerordentliche Maßnahmen von der Gemeinde getragen werden.

 

Nach umfassender Diskussion über die verschiedenen Möglichkeiten der Aufteilung wurden folgende Beträge zur Abstimmung gestellt:

 

1)    Die Gemeinde Bubesheim übernimmt zukünftig einen Betrag von 5.000,00 €

5 dafür 8 dagegen

 

2)    Die Gemeinde Bubesheim übernimmt zukünftig einen Betrag von 4.000,00 €

7 dafür 5 dagegen

 

Nachdem die Höhe geklärt war wurde folgender Beschluss gefasst


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim beschließt künftig notwendige Instandhaltungsmaßnahmen an Feld- und Waldwegen in Absprache mit dem Jagdvorstand durchzuführen. Die erforderlichen Beträge sind im Haushaltsplan auszuweisen, wobei die Aufwendungen in jedem Haushaltsjahr den Betrag von 4.000,00 € nicht überschreiten dürfen. Überschreitungen werden von der Jagdgenossenschaft getragen. Die Kosten für außerordentliche Maßnahmen trägt die Gemeinde Bubesheim.