Beschluss: einstimmig beschlossen

Im Oktober 2020 wurde für die Instandhaltung von Feldwegen Schotter bei der Fa. Kraft, Heidenheim gekauft im Wert von brutto 6.364,14 EUR. Der Haushaltsansatz liegt bei 2.500 EUR. Im Januar 2020 wurde bereits von dieser Haushaltsstelle Schotter im Wert von 1.302,85 EUR gekauft.

 

Nach Art. 66 Abs. 1 Satz 1 GO sind überplanmäßige Aufwendungen und Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, sind sie vom Gemeinderat zu beschließen.

 

Nach der Geschäftsordnung § 8 Abs. 2 Satz 2c können Entscheidungen über überplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 2.500 EUR im Einzelfall, soweit sie unabweisbar sind vom Bürgermeister getroffen werden.

 

Da die Haushaltsstelle 0.7850.5131 nur noch einen Haushaltsansatz von 1.197,15 EUR aufweist und der Umstand der Unabweisbarkeit nicht gegeben ist, ist die Ausgabe in Höhe von 6.364,14 EUR durch den Gemeinderat zu genehmigen.

 

Zweiter Bürgermeister Finkel merkte an, dass er über die Höhe überrascht ist und fragt nach, warum die Angelegenheit nicht vorher im Gemeinderat gesprochen wurde. Derartiges sollte vorab behandelt werden und nicht nur nachträglich genehmigt.

 

Gemeinderat Eberl teilte mit, dass er in dieser Angelegenheit mit dem Bürgermeister gesprochen hat und mitgeteilt hat was gemacht werden muss.

 

Gemeinderat Wiedemann erkundigte sich wer entscheidet welche Wege gemacht werden da manche in sehr schlechtem Zustand sind und trotzdem nichts gemacht wird.

 

Der Gemeinderat brachte keine Einwände gegen die Genehmigung vor.


Beschluss:

Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßige Ausgabe von Schotter für die Instandsetzung der Feldwege von der Firma Kraft in Höhe von 6.364,14 EUR brutto.