Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Stadtrat der Stadt Leipheim hat beschlossen, o. g. Bauleitplan aufzustellen. Kling Consult ist mit der Ausarbeitung des Planentwurfes beauftragt worden.

Die Gemeine Bubesheim wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange beteiligt und gebeten, Ihre Stellungnahmen zu der Planung abzugeben und uns Informationen über von Ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zur Verfügung zu stellen, soweit sie für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes bedeutsam sein können.

Für den Bauleitplan wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt, wozu ein Umweltbericht nach § 2a BauGB erstellt wurde. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung.

Soweit das Aufgabengebiet durch die Planung berührt wird, bittet Kling Consult um Übermittlung von Informationen im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB bzw. um Übermittlung aller aus der fachlichen Sicht der Gemeinde Bubesheim zu berücksichtigenden Belange in der Abwägung des Bauleitplanverfahrens.

Parallel zur gegenständlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB anhand einer Auslegung der Bebauungsplanunterlagen einschließlich Veröffentlichung der Unterlagen auf der Internetseite des Trägers der Planungshoheit (vgl. Verzeichnis Beteiligungsunterlagen). Die Bebauungsplanunterlagen sind während der o.g. Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 5. November 2020 bis 7. Dezember 2020 öffentlich in den Amtsräumen der Stadt Leipheim in Papierform ausgelegt und können in diesem Zeitraum von folgender Internetseite unter der Adresse

https://www.leipheim.de/de/rathaus/aktuelles/mitteilungen-der-stadt

eingesehen werden.


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim nimmt die Ausarbeitung des Planentwurfs für den Bebauungsplan Nr. 50 „Im Schaffeld I“ in Leipheim zur Kenntnis. Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.