Sitzung: 01.12.2020 Gemeinderat Kötz
Beschluss: einstimmig beschlossen
In der Gemarkung Kleinkötz ist die Wegefläche der Flur Nr. 413/1, 437/2 und 448/1 gemäß Art. 6 BayStrWG zur öffentlichen Verkehrsfläche zu widmen. Für diesen Feld- und Waldweg ist die Widmung von der Gemeinde Kötz als zuständige Straßenbaubehörde zu verfügen.
Öffentlicher Feld- und Waldweg „Straßäcker Weg“, Flur-Nr. 413/1
Gemarkung Kleinkötz in Verbindung mit Flur-Nrn. 437/2 und 448/1, Gemarkung
Kleinkötz
Anfangspunkt: Fl. Nr. 413 Südostecke, Gemarkung Kleinkötz
Bemerkung: Verlauf parallel zur B 16
Endpunkt: Flur-Nr. 449 Nordostecke
Länge: 0,78 km
Baulastträger: Gemeinde Kötz
Keine Widmungsbeschränkungen
Zweiter Bürgermeister Uhl erkundigte sich, weshalb der Weg gewidmet werden muss. Die Vorsitzende teilte daraufhin mit, dass der Verwaltung ein Antrag auf Hausnummernzuteilung vorliegt und eine solche nur dann möglich ist, wenn eine Widmung vorliegt.
Beschluss:
Hiermit werden die Straßenflächen Flurnummer 413/1,
437/2, 448/1, Gemarkung Kleinkötz als
öffentlicher Feld- und Waldweg „Straßäcker Weg“ gewidmet und erhält damit die Eigenschaft einer öffentlichen
Straße (Art. 6, Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 BayStrWG).