Beschluss: einstimmig beschlossen

In der Gemarkung Kleinkötz ist die Wegefläche der Flur Nr. 413/1, 437/2 und 448/1 gemäß Art. 6 BayStrWG zur öffentlichen Verkehrsfläche zu widmen. Für diesen Feld- und Waldweg ist die Widmung von der Gemeinde Kötz als zuständige Straßenbaubehörde zu verfügen.

 

Öffentlicher Feld- und Waldweg „Straßäcker Weg“, Flur-Nr. 413/1 Gemarkung Kleinkötz in Verbindung mit Flur-Nrn. 437/2 und 448/1, Gemarkung Kleinkötz

 

Anfangspunkt: Fl. Nr. 413 Südostecke, Gemarkung Kleinkötz

Bemerkung: Verlauf parallel zur B 16

Endpunkt: Flur-Nr. 449 Nordostecke

Länge: 0,78 km

Baulastträger: Gemeinde Kötz

Keine Widmungsbeschränkungen

 

Zweiter Bürgermeister Uhl erkundigte sich, weshalb der Weg gewidmet werden muss. Die Vorsitzende teilte daraufhin mit, dass der Verwaltung ein Antrag auf Hausnummernzuteilung vorliegt und eine solche nur dann möglich ist, wenn eine Widmung vorliegt.


Beschluss:

Hiermit werden die Straßenflächen Flurnummer 413/1, 437/2, 448/1, Gemarkung Kleinkötz  als öffentlicher Feld- und Waldweg „Straßäcker Weg“ gewidmet und erhält damit die Eigenschaft einer öffentlichen Straße (Art. 6, Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 BayStrWG).