3. Bürgermeister Valentin Christel hat den Antrag auf nochmalige Beratung des Erschließungsplanes für das Neubaugebiet „Emmenthaler Weg/Ulmer Str.“ gestellt. Er sieht beim Herstellen eines Hochbordes am Emmenthaler Weg Probleme bei der Durchfahrt landwirtschaftlicher Fahrzeuge.

 

In der Sitzung vom 06.10.2020 wurde beschlossen, dass der Gehweg im Emmenthaler Weg auf der Straßenseite zum Baugebiet als Hochbord fortgeführt wird. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. In der Sitzung wurden die Bedenken hinsichtlich der Breite und der Problemstellung bei Durchfahrt mit landwirtschaftlichen Maschinen bereits geäußert und abgewogen.

 

Der Emmenthaler Weg hat eine Fahrbahnbreite von ca. 4,75 m im Bestand (im Ortsbereich und auch im weiteren Verlauf außerhalb).

 

Die Fahrbahnbreite von der Einmündung Peter-Dörfler-Straße ortseinwärts beträgt zwischen den Hochborden (10 cm) nur B = 4,75 m.

Nach Beschlusslage würde der Gehweg auf der Nordseite des Emmenthaler Weges wie geplant und wie im Bestand ortseinwärts mit einem Hochbord (10 cm) und einer Fahrbahnbreite von 4,75 m hergestellt werden Der Fußgänger sollte geschützt werden.

Auf der Südseite des Emmenthaler Weges zwischen Dossenberger und Peter-Dörfler-Straße ist  im Bestand einen abgesenkter Gehweg, d.h. wenn ein Begegnungsfall LKW-PKW stattfindet, stehen 4,75 m + 1,50 m = 6,25 m zur Verfügung.

Der Streckenabschnitt ist fast gerade und übersichtlich. Ein Warten eines Verkehrsteilnehmers um den anderen vorbeizulassen ist möglich. Dies trägt auch zur Geschwindigkeitsreduzierung bei.

 

Außerdem ist der schwächste Verkehrsteilnehmer (Fußgänger) zu schützen, was mit einem Hochbord wesentliche besser als mit einem 2.Zeiler ist.

 

Es besteht die Möglichkeit ein Hochbord von 8 cm herzustellen. Rechtlich gilt dies als Gehweg. Diese Höhe kann mit einem landwirtschaftlichen Fahrzeug überfahren werden.

 

Dritter Bürgermeister Christel stellte seinen Antrag auf nochmalige Beratung des Erschließungsplanes und die Frage ob der Gehweg tatsächlich als Hochbord fortgeführt werden soll. Er begründete seinen Antrag damit, dass die Durchfahrt landwirtschaftlicher Fahrzeuge beim Herstellen eines Hochbords Probleme mit sich bringt. Ein Tiefbord auf beiden Seiten würde hier Abhilfe schafffen.

 

Zweiter Bürgermeister Uhl schlug vor, das geplante Hochbord herzustellen, da die Sicherheit der Fußgänger im Vordergrund stehen sollte. Er argumentierte zudem, dass die jetzige Breite der Straße ja trotzdem bestehen bleibt, da der Gehweg auf dem Grundstück des Baugebiets liegt und nicht auf der Straße. Am jetzigen Zustand würde sich nichts ändern.

 

Gemeinderätin Ordosch fragte nach, ob 2 Bordsteine notwendig sind und nicht nur der vorhandene reicht. Die Vorsitzende teilte daraufhin mit, dass die Gemeinde als Planer darüber entscheiden kann und die Möglichkeit hat auf einen Gehweg zu verzichten. Dieser könnte auch später gebaut werden.

 

Gemeinderat Mairle vertrat die Meinung, dass 2 Tiefbords keinen Sinn machen.

 

Gemeinderat Sauter hakte nach, ob vor einem Tiefbord geparkt werden darf. Die Vorsitzende teilte daraufhin mit, dass dies möglich ist. Die Vorsitzende informierte auch, dass es möglich ist ein Hochbord von 8 cm herzustellen. Dieses kann von landwirtschaftlichen Fahrzeugen noch überfahren werden und ist rechtlich ein Gehweg.

 

Dritter Bürgermeister Christel forderte daraufhin ein Parkverbot. Die Vorsitzende erwiderte, dass ein Parkverbot bereits vorbereitet wird und im Januar im Bauausschuss beraten wird.

 

Gemeinderat Werner Wöhrle teilte mit, dass er beim überfahrbaren Hochbord von 8 cm eine Gefahr für die Fußgänger sieht.

 

Nach umfassender Diskussion entschied sich der Gemeinderat für ein Hochbord von 8 cm, das im Rahmen der Ausführungsplanung berücksichtigt werden soll. Der gefasste Beschluss vom 06.10.2020, wonach der Gehweg im Emmenthaler Weg auf der Straßenseite zum Baugebiet als Hochbord fortgeführt werden soll, bleibt bestehen.