Beschluss: einstimmig beschlossen

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Öffentlichkeitsbeteiligung;

Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Deubach Ost, Flur-Nr. 365/1“ im Stadtteil Deubach.

- Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB -

 

Der Stadtrat der Stadt Ichenhausen hat in seiner Sitzung am 02.06.2020 beschlossen, für das Gebiet „Deubach Ost “ im Stadtteil Deubach den Flächennutzungsplan zu ändern sowie den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Deubach Ost, Flur-Nr. 365/1“ im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. 

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst die Grundstücke Flur-Nrn. 358, 358/1, 359, 360, 361 und 365/1 Gem. Deubach. Dabei soll für den Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 358, 358/1, 359, 360 und 361 Gem. Deubach eine „gemischte Baufläche“ sowie für das Grundstück Flur-Nr. 365/1 ein „Gewerbegebiet mit Emissionsbeschränkungen“ dargestellt werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nur das Grundstück Flur-Nr. 365/1, Gemarkung Deubach.

Im Bebauungsplan soll ein Gewerbegebiet mit Beschränkungen der Lärmemissionen ausgewiesen werden.

Deubach Flächennutzungsplan 

Nach Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 06.10.2020 den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung einschl. Begründung in der Fassung vom 06.10.2020 sowie den Entwurf des Bebauungsplanes einschl. Begründung in der Fassung vom 06.10.2020 gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Planunterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auf der Internetseite der Stadt Ichenhausen unter  www.ichenhausen.de zu finden.

Die Gemeinde Kötz wird im Rahmen der Trägerbeteiligung um Stellungnahme gebeten.

In der Gemeinderatsitzung vom 14.07.20 hat der Gemeinde Kötz bereits im Rahmen der frühzeitigen Trägerbeteiligung über die Flächennutzungsplanänderung und Bauleitplanung beraten. In der damaligen Sitzung wurden keine Anregungen erhoben.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz nimmt die Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes „Deubach Ost“ Flur Nr. 365 der Stadt Ichenhausen zur Kenntnis. Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.