Sitzung: 01.12.2020 Gemeinderat Kötz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vollzug
des Baugesetzbuches (BauGB) - Öffentlichkeitsbeteiligung;
Änderung
des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Deubach Ost,
Flur-Nr. 365/1“ im Stadtteil Deubach.
-
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB -
Der Stadtrat
der Stadt Ichenhausen hat in seiner Sitzung am 02.06.2020 beschlossen, für das
Gebiet „Deubach Ost “ im Stadtteil Deubach den Flächennutzungsplan zu ändern
sowie den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Deubach Ost, Flur-Nr. 365/1“ im
Sinne des § 30 BauGB aufzustellen.
Der
Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst die Grundstücke
Flur-Nrn. 358, 358/1, 359, 360, 361 und 365/1 Gem. Deubach. Dabei soll für den
Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 358, 358/1, 359, 360 und 361 Gem. Deubach
eine „gemischte Baufläche“ sowie für das Grundstück Flur-Nr. 365/1 ein
„Gewerbegebiet mit Emissionsbeschränkungen“ dargestellt werden.
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nur das Grundstück Flur-Nr. 365/1,
Gemarkung Deubach.
Im
Bebauungsplan soll ein Gewerbegebiet mit Beschränkungen der Lärmemissionen
ausgewiesen werden.
Nach
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange nach §§ 3
Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 06.10.2020 den
Entwurf der Flächennutzungsplanänderung einschl. Begründung in der Fassung vom
06.10.2020 sowie den Entwurf des Bebauungsplanes einschl. Begründung in der
Fassung vom 06.10.2020 gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Planunterlagen und der Inhalt dieser
Bekanntmachung sind auf der Internetseite der Stadt Ichenhausen unter www.ichenhausen.de zu finden.
Die Gemeinde
Kötz wird im Rahmen der Trägerbeteiligung um Stellungnahme gebeten.
In der Gemeinderatsitzung vom 14.07.20 hat der Gemeinde Kötz bereits im Rahmen der frühzeitigen Trägerbeteiligung über die Flächennutzungsplanänderung und Bauleitplanung beraten. In der damaligen Sitzung wurden keine Anregungen erhoben.
Beschluss:
Der Gemeinderat Kötz nimmt die Änderung des Flächennutzungsplans
sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes „Deubach Ost“ Flur Nr. 365
der Stadt Ichenhausen zur Kenntnis. Einwände und Anregungen werden nicht
erhoben.