Der Vorsitzende teilte erneut mit, dass sich ein Bubesheimer Bürger, mit der Bitte den Gehweg vor seinem Grundstück zu reparieren/sanieren, an ihn gewandt hat. Der Vorsitzende hat den Schaden daraufhin umgehend begutachtet und eine Reparatur momentan nicht für notwendig erachtet. Der Gemeinderat monierte in der Oktober-Sitzung, dass er keine Kenntnis von diesem Schreiben hatte. Der Vorsitzende teilte dem Gemeinderat nun mit, dass derartige Angelegenheiten durch den Bürgermeister in eigener Zuständigkeit erledigt werden können. Der Gemeinderat ist hier nicht zu beteiligen.

 

Das Schreiben wird an den Gemeinderat weitergeleitet.