Der Eigentümer des Grundstückes Fl. Nr. 98/2 (Günzburger Str. 6), Gemarkung Bubesheim, möchte sein Erdgeschoss umbauen und hierbei Teile des bestehenden Ladens verkleinern (Teilfläche zu einer Wohnung).

 

Das Grundstück liegt nicht im Bereich eines Bebauungsplans.

 

Die Stellplätze sind laut Plänen nachgewiesen.

 

Der Eigentümer hat seinen Bauantrag zurückgezogen. Aufgrund von Änderungen wird ein neuer Bauantrag eingereicht.