Das Bauvorhaben Nr. 5/16, Gemarkung Großkötz liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „ Gewerbegebiet an der GZ 4“.

Der Antrag hält alle Festsetzungen des Bebauungsplanes ein und wird somit als Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBo, Art. 6 Abs. 2 BayAbgrG) eingereicht.

 

Die Gemeinde Kötz nimmt den Antrag Nr. 5/16 zur Kenntnis und erhebt keine Einwände.