Sitzung: 10.03.2016 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Das Bauvorhaben Nr. 5/16, Gemarkung Großkötz liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „ Gewerbegebiet an der GZ 4“.
Der Antrag hält alle Festsetzungen des Bebauungsplanes ein und wird somit als Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBo, Art. 6 Abs. 2 BayAbgrG) eingereicht.
Die Gemeinde Kötz
nimmt den Antrag Nr. 5/16 zur Kenntnis und erhebt keine Einwände.