Sitzung: 17.03.2016 Gemeinschaftsversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7, Befangen: 0
Haushalt der VG
für 2016/2017
Frau Quenzer stellte dem Gremium den Doppelhaushalt 2016/17 vor. Der Haushalt beinhaltet folgende Eckpunkte:
- Gesamtvolumen 2016 2.403.380,00 €
Der Verwaltungshaushalt umfasst in den Einnahmen/Ausgaben 887.380,00 € und im Vermögenshaushalt 1.516.000,00 € für das Jahr 2016.
- Gesamtvolumen 2017 1.357.000,00 €
Der Verwaltungshaushalt umfasst in den Einnahmen/Ausgaben 1.053.000,00 € und im Vermögenshaushalt 304.000,00 €.
Die Umlagezahlung der Gemeinde Kötz beträgt 2016 522.969,58 €
für die Gemeinde Bubesheim 240.860,42 €.
Für 2017 ist für die Gemeinde Kötz eine Umlage in Höhe von 632.598,41 € und für die Gemeinde Bubesheim in Höhe von 291.351,59 € festgesetzt.
Grundlage für die Berechnung der Umlage sind die Einwohnerzahlen der beiden Gemeinden:
Kötz (Stand 30.06.2015) 3.233 Einwohner
Bubesheim (Stand 30.06.2015) 1.489 Einwohner
Somit insgesamt 4.722 Einwohner.
Für 2016 wurde eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.505.000,00 € für den Kauf und Umbau Rathaus aufgenommen.
Die Kreditermächtigung aus 2015 in Höhe von 700.000,00 € wird nicht in Anspruch genommen. Der Kredit läuft 10 Jahre. Das 1. Jahr ist tilgungsfrei.
Investitionsprogramm:
Einnahmen:
- 2016 Zuführung VwHH 11.000,00 € und Kreditaufnahme 1.505.000,00 €
- 2017 Zuführung VwHH 168.000,00 € und Rücklagenentnahme 136.000,00 €
Ausgaben:
- 2016 Kauf und Umbau der Raiffeisenbank 1.516.000,00 €
Grundlage war die Kostenschätzung des Architekturbüros Irmler vom 07.03.2016. Die Umzugskosten von 25.000,00 € wurden in den VwHH eingearbeitet.
- 2017 Tilgung des Darlehens 168.000,00 € und Restkosten Umbau 136.000,00 €.
Personalkosten:
Die Personalkosten für 2016 steigen auf 611.830,00 €. (2015
: 515.000,00 €). Die voraussichtliche
Lohnerhöhung ist hierbei bereits eingearbeitet. Auch die Teilung der Bereiche
GL und Kämmerei und der zusätzliche Bedarf im Bauamt wurde berücksichtigt.
Rücklage:
Die Rücklage zum Beginn des
Jahres 2015 liegt bei 284.284,00 €. Für 2017 ist eine Rücklagenentnahme in Höhe
von 136.000,00 € vorgesehen.
Mindestrücklage: 2016 7.529,00
€
2017 8.133,00 €
Der Schuldenstand pro
Einwohner wird 2016, 318,00 € betragen, für das Jahr 2017, 283,00 €.
Beschluss:
Die
Haushaltssatzung für die Jahre 2016/2017 mit dem Haushaltsplan wird wie
vorgelegt beschlossen.
Dem beigefügten
Stellenplan, sowie dem Finanzplan mit Investitionsprogramm für die
Haushaltsjahre 2016/2017 wird zugestimmt.
Von den weiteren
Anlagen wird Kenntnis genommen.