Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Untere Lache – 4. Änderung“. Die Festsetzungen des Bebauungsplans werden eingehalten. Der Bauwerber hat daher die Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt.


Die Gemeinde Bubesheim nimmt den vorliegenden Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 151/69 der Gemarkung Bubesheim zur Kenntnis. Das Baugenehmigungsverfahren wird nicht durchgeführt.