Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1

Sachverhalt:

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Neuer Wasserburger Weg und am hohen Rain“. Das Vorhaben hält die Baugrenze im Westen nicht ein. Laut Bebauungsplan beträgt die Baugrenze von der Grundstücksgrenze aus gemessen 5,00 Meter. Laut Bauantrag möchte der Bauwerber das Gebäude soweit an die Grundstücksgrenze errichten, so dass nur noch ein Abstand von 1,24 Meter bleibt. Dadurch wird die Sicht im Einmündungsbereich erschwert. Laut Planungsunterlagen wird das Gebäude erweitert und im Erdgeschoss wird eine Doppelgarage eingebaut. Der Bauausschuss hat zu entscheiden, ob von der Baugrenze eine Befreiung erteilt wird.


Die Gemeinde Bubesheim erteilt dem vorliegenden Bauantrag auf Anbau einer Doppelgarage mit 2 Aufenthaltsräumen an eine best. Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl. Nr. 107/1 Der Gemarkung Bubesheim das gemeindliche Einvernehmen. Von der Baugrenze wird eine Befreiung erteilt.