Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6, Befangen: 0

Dem Bauvorhaben Nr. 27/15 wurde bereits in der Sitzung vom 19.11.2015 das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

(Das Grundstück Fl.Nr. 1557 wurde geteilt, das zu bebauende Grundstück erhielt die

Fl.Nr. 1557/6)

 

Das Landratsamt vereinbarte mit der Bauherrschaft und dem Planer einen Ortstermin zum Thema Einfügen hinsichtlich Geschossigkeit.

 

Es wurde vereinbart, dass das Vorhaben ca. 0,4 m tief in den Hang eingetragen wird, damit es sich noch besser in die Umgebungsbebauung einfügt.

 

Die Feinheiten wurden nun geplant und Austauschpläne über die Gemeinde eingereicht.


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz erteilt den Änderungen zum Antrag Nr. 27/15 das gemeindliche Einvernehmen.