Sitzung: 12.10.2020 Gemeinderat Bubesheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Mit beiliegendem Schreiben beantragte die Feuerwehr Bubesheim die Schaffung eines zweiten stellvertretenden Kommandanten (3. Kommandant) gemäß Art. 8 Abs. 5 BayFwG.
Dieses Amt könnte ab der nächsten Periode eingeführt werden.
Beschluss:
Die Gemeinde Bubesheim beschließt ab der
Amtsperiode 2021-2027 die Schaffung eines weiteren stellvertretenden
Kommandanten (3. Kommandant).