Beschluss: einstimmig beschlossen

Mit beiliegendem Schreiben beantragte die Feuerwehr Bubesheim die Schaffung eines zweiten stellvertretenden Kommandanten (3. Kommandant) gemäß Art. 8 Abs. 5 BayFwG.

 

Dieses Amt könnte ab der nächsten Periode eingeführt werden.


Beschluss:

Die Gemeinde Bubesheim beschließt ab der Amtsperiode 2021-2027 die Schaffung eines weiteren stellvertretenden Kommandanten (3. Kommandant).