Sitzung: 12.10.2020 Gemeinderat Bubesheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Der Eigentümer des Grundstückes Fl. Nr. 151/64 (Untere Lache 22), Gemarkung Bubesheim, möchte auf dem vorgenannten Grundstück an dem bestehenden Wohnhaus einen Wintergarten anbauen.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplans „Untere Lache“.
Gemäß der Garagen- und Stellplatzsatzung der Gemeinde Bubesheim sind pro Wohneinheit 2 Stellplätze gefordert. Diese sind im Bauplan ausgewiesen.
Die Baumaßnahme erfordert nachfolgende Befreiungen:
- Überbauung der südlichen Baugrenze um 0,89 m
Der Wintergarten hat eine Fläche von 50 m².
Gemeinderat Häußler teilte mit, dass in diesem Baugebiet bereits mehrfach Befreiungen erteilt worden sind.
Beschluss:
Der Gemeinderat
Bubeshein erteilt den erforderlichen Befreiungen des Bauvorhabens 11/2020
der Gemarkung Bubesheim, das gemeindliche Einvernehmen.