Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Eigentümer des Grundstückes Fl. Nr. 151/64 (Untere Lache 22), Gemarkung Bubesheim, möchte auf dem vorgenannten Grundstück an dem bestehenden Wohnhaus einen Wintergarten anbauen. 

 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplans „Untere Lache“.

 

Gemäß der Garagen- und Stellplatzsatzung der Gemeinde Bubesheim sind pro Wohneinheit 2 Stellplätze gefordert. Diese sind im Bauplan ausgewiesen.

 

Die Baumaßnahme erfordert nachfolgende Befreiungen:

 

-       Überbauung der südlichen Baugrenze um 0,89 m

 

Der Wintergarten hat eine Fläche von 50 m².

 

Gemeinderat Häußler teilte mit, dass in diesem Baugebiet bereits mehrfach Befreiungen erteilt worden sind.


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubeshein erteilt den erforderlichen Befreiungen des Bauvorhabens 11/2020 der Gemarkung Bubesheim, das gemeindliche Einvernehmen.