Nach dem Ausscheiden von Frau Yvonne Hartmann stellt sich Herr Florian Kempfle als Listennachfolger für das Amt des Gemeinderats zur Verfügung.

 

Alle neugewählten Gemeinderatsmitglieder haben gemäß Art. 31 Abs. 4 GO den Eid abzuleisten. Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Erklärt ein Gemeinderatsmitglied, dass es aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es an Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten. Die Vorsitzende nahm am Sitzungstag Herrn Kempfle den Eid ab.

 

Herr Kempfle leistete folgenden Eid:

 

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihre Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“