Mit dem Eintritt in das Beamtenverhältnis wird der Beamte verpflichtet, sich voll für den Dienstherrn einzusetzen und diesem seine gesamte Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen

Ein Nebenamt ist gemäß § 2 BayNV ein nicht zu einem Hauptamt gehörender Kreis von Aufgaben, der aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnisses wahrgenommen wird.

 

Die Vorsitzende wurde bei der konstituierenden Sitzung des Wasserzweckverbandes „Rauher-Berg-Gruppe“ zur stellvertretenden Verbandsvorsitzenden gewählt.

Gemäß Satzung ist der Bürgermeister von Kötz der stellvertretende Verbandsvorsitzende beim Abwasserzweckverband.

Ebenfalls wurde die Vorsitzende bei der Jagdversammlung der Jagdgenossenschaft Großkötz zur Vorsitzenden gewählt.

 

Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis.