Sitzung: 04.08.2020 Gemeinderat Kötz
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 6, Anwesend: 16, Befangen: 0
Die
Vorsitzende begrüßte Herrn Weirather vom Staatlichen Bauamt Krumbach sowie
dessen Kollegen. Nach kurzer Einführung von Herrn Weirather übergab er das Wort
an Herrn Vosdellen. Dieser gab eine kurze Zusammenfassung der Historie ab und
erläuterte den bisherigen und aktuellen Planstand.
Derzeit
zwängen sich auf der B 16 durchschnittlich ca.
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10.500 Kfz je Tag durch Kleinkötz
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13.800 Kfz je Tag durch die Waldsiedlung
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10.200 Kfz je Tag durch Ichenhausen
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10.500 Kfz je Tag durch Hochwang
Bis
2030 wird dieser Verkehr zunehmen auf der B 16 auf durchschnittlich ca.
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12.450 Kfz je Tag in Kleinkötz
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16.100 Kfz je Tag in der Waldsiedlung
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13.000 Kfz je Tag in Ichenhausen
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12.500 Kfz je Tag in Hochwang
Alleine
schon die Transportleistung im Schwerlastverkehr soll sich einer
wissenschaftlichen Verkehrsprognose des Bundesministeriums für Verkehr und
digitale Infrastruktur aus dem Jahr 2014 zufolge von 2010 bis 2030 bundesweit
um 39 % erhöhen.
In
Kleinkötz und der Waldsiedlung liegen rund 40 Anwesen an der B 16, viele Häuser
keine 10 m vom Fahrbahnrand entfernt, dem Verkehrslärm, den Abgasen und den
Erschütterungen unmittelbar ausgesetzt, ohne Chance auf einen Lärmschutz.
Mit
Schreiben vom 09.07.2014 hatte das Bundesverkehrsministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur mitgeteilt, dass der Bund als Straßenbaulastträger der
Bundesstraße im Zuge des Linienbestimmungsverfahrens zum Ergebnis gekommen sei,
dass die Westtrasse/Günztaltrasse für die Ortsumfahrung Ichenhausen/Kötz
alleine schon aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht realisierbar sei und der
Bund diese Westtrasse daher nicht mehr weiterverfolge. Begründet wurde dies
damit, dass mit der Osttrasse eine aus Umweltgesichtspunkten günstigere
Alternative vorliegt, weshalb eine rechtssichere Planung einer Westtrasse nicht
möglich ist und somit eine Bestimmung der zuvor vorgelegten
Westtrasse/Günztaltrasse nicht erfolgen kann.
Die
Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und
Verkehr hatte deshalb mit Schreiben vom 05.08.2014 empfohlen, die
Unterlagen zur Linienbestimmung für die Ortsumfahrung Ichenhausen – Kötz im
Zuge der B 16 für die modifizierte Wahllinie 1 B (Osttrasse) zu erstellen und
vorzulegen.
Ende 2016
fand die B 16 Ost Aufnahme im „Bundesverkehrswegeplan 2030“ und zwar in der
höchsten Prioritätsstufe, im sog. „Vordringlichen Bedarf (VB)“.
Mit
Schreiben vom 13.01.2017 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur das Linienbestimmungsverfahren abgeschlossen und die sog.
„modifizierte Wahllinie 1 B“ (Osttrasse) als Ausgangsbasis für die
Vorentwurfsplanung festgelegt bzw. bestimmt.
Für die
anschließende Entwurfsplanung der linienbestimmten Ostumfahrung hat das
Staatliche Bauamt Krumbach in einer europaweiten Ausschreibung sowohl die
Verkehrswegeplanung als auch die umweltfachlichen Untersuchungen, sowie
umfangreiche Begleitplanungen und notwendige Gutachten an fachkundige
Ingenieurbüros vergeben. Als Planungsgrundlage wurde der Trassenbereich
zunächst vermessen und der Baugrund untersucht. Darauf aufbauend wurde die
Streckenplanung inkl. Bauwerken und Knotenpunkten entworfen, iterativ
verbessert und um die Verlegung der ländlichen Wege und der
Entwässerungsanlagen ergänzt. Im Bereich der Ortsumfahrung wurden über eine
gesamte Vegetationsperiode hinweg Flora und Fauna kartiert sowie alle
planungsbedingten Eingriffe in Natur und Landschaft untersucht und bilanziert.
Daraus wurde abschließend ein umfangreiches maßnahmenbezogenes Ausgleichskonzept
für diese Eingriffe erarbeitet. Das Staatliche Bauamt hat den stetig
fortschreitenden Planungsprozess dabei unter regelmäßiger Einbeziehung der
kommunalen Vertreter sowie Information der Öffentlichkeit begleitet. Dadurch
konnten zahlreiche Anregungen und Optimierungsvorschläge aufgenommen und
iterativ eingearbeitet werden.
Das
Ergebnis des bisherigen Planungsprozesses ist nun der sog. „Vorentwurf“ des
Staatlichen Bauamtes Krumbach vom 31.07.2020.
Nach
der Vorstellung konnten sich die Gemeinderäte zu Wort melden.
Gemeinderätin
Hus fragte nach den Lärmschutzmaßnahmen für die Waldsiedlung. Herr Vosdellen
meinte daraufhin, dass die Verlegung nördlich der Siedlung vorgenommen würde
und somit die Grenzwerte der Bundeslärmschutzverordnung eingehalten werden.
Herr
Weirather stellte einen lärmreduzierenden Straßenbelag in Aussicht, den
Gemeinderat Wöhrle Thomas auch für die Anlieger an der Kleinkötzer
Industriestraße gerne hätte, wenn diese zur Kreisstraße GZ 5 wird.
Gemeinderat
Wöhrle Thomas erwartet wenig Entlastung, sondern mehr Verkehr aus dem Kammeltal
und aus Richtung Ichenhausen im kleinsten Ortsteil Ebersbach. Er wies auf
fehlende Radwege Richtung Limbach und Deubach und auf überfahrbare Gehwege hin.
Gemeinderat
Seitz fragte an, ob es möglich wäre, den überörtlichen Schwerlastverkehr vor
allem in Großkötz aus Richtung Weißenhorn kommend zu umgehen. Herr Weirather
wies darauf hin, dass es sich bei der GZ 5 um eine Kreisstraße handelt und
der Landkreis momentan überhaupt keine Planungen vorsieht.
Zweiter
Bürgermeister Uhl schlug vor, an dem Brückenbauwerk Ebersbach - Limbach einen
Radweg vorzusehen.
Gemeinderat
Lochbrunner bemängelte den zu hohen Flächenverbrauch durch diesen Bau.
Gemeinderat
Wöhrle Werner merkte an, dass ein erheblicher Anteil des Verkehrsaufkommens vor
allem in Ebersbach und Kleinkötz bleiben würde und er bemängelte die
Vorgehensweise bzgl. des Klimaschutzes.
Nach
der Diskussion meldete sich die Vorsitzende zu Wort und fasste folgendes
zusammen:
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Kleinkötz und die Waldsiedlung brauchen dringend eine
Umgehungs-/Entlastungsstraße.
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Auch der Wunsch der Stadt Ichenhausen nach einer Umgehungs- und
Entlastungsstraße ist verständlich.
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In Kombination mit der GZ 5 neu entfaltet die vorgestellte Planung
der B 16 Ost eine erfreulich hohe Entlastungswirkung für Kleinkötz und die
Waldsiedlung.
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Eine Umgehungs-/Entlastungsstraße im Westen, also im Günztal, ist
nach der Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums von 2014 unwiderruflich
vom Tisch. Würden wir eine Westtrasse fordern, bekämen wir mit Sicherheit gar
keine Umgehungs-/Entlastungsstraße.
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Ob wir eine Osttrasse erhalten, muss das weitere Verfahren zeigen.
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Insbesondere die größeren Abstände zu den Wohnbebauungen im
Vergleich zur Wahllinie 1 B Osttrasse aus 2014 und das Tieferlegen der Fahrbahn
im Zuge des Ausnutzens der topographischen Situation sind als sehr positiv zu
werten.
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Die Osttrasse würde die Teilung von Kleinkötz in zwei Hälften
beenden.
-
Die Osttrasse würde der Gemeinde Kötz eine große
Entwicklungschance bieten.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der
vorgestellten Planung zu. Es ist folgendes anzustreben:
a) ein bestmöglicher Lärmschutz
für die Siedlungsgebiete,
b) ein bestmöglicher Ausgleich
des Eingriffs in die Natur,
c) die Durchführung einer Flurbereinigung.