Sitzung: 15.02.2016 Gemeinderat Bubesheim
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Anwesend: 13, Befangen: 0
Die Gemeinde Bubesheim erlässt die Entwässerungssatzung (EWS) entsprechend der Mustersatzung 2012 neu.
Wesentliche Änderungen sind die Aufnahme des fachlich geeigneten Unternehmers (§ 3 Nr. 12) und dass die zu unterhaltende Grundstücksentwässerungsanlage in Abständen von 20 Jahren durch einen fachlich geeigneten Unternehmer überprüft werden muss (§ 12 Abs. 1).
Beschluss:
Die Gemeinde
Bubesheim erlässt die Entwässerungssatzung wie vorgelegt.