Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Anwesend: 13, Befangen: 0

Die Gemeinde Bubesheim erlässt die Entwässerungssatzung (EWS) entsprechend der Mustersatzung 2012 neu.

Wesentliche Änderungen sind die Aufnahme des fachlich geeigneten Unternehmers (§ 3 Nr. 12) und dass die zu unterhaltende Grundstücksentwässerungsanlage in Abständen von 20 Jahren durch einen fachlich geeigneten Unternehmer überprüft werden muss (§ 12 Abs. 1).


Beschluss:

Die Gemeinde Bubesheim erlässt die Entwässerungssatzung wie vorgelegt.