Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2, Anwesend: 13, Befangen: 0

Die Gemeinde Bubesheim hat das Büro Rödl & Partner mit der Kalkulation der gesplitteten Abwassergebühr, der Abwassergebühr und der Herstellungsbeiträge für die Entwässerungseinrichtung beauftragt. Frau Martin, vom Büro Rödl & Partner stellt dem Gremium die Kalkulation vor.  Der kalkulatorische Zinssatz im Rahmen der Vorauskalkulation 2016 bis 2019 soll auf 2,62 % angehoben werden. Der kalkulatorische Zinssatz bei dem Kalkulationszeitraum 2012 bis 2015 betrug 2,5 %. Aufgrund Betriebskostensteigerung im Zeitraum der Nachkalkulation ergibt sich eine kalkulatorische Kostenunterdeckung in Höhe von 23.000,00 €. Diese Kostenunterdeckung soll nun ausgeglichen werden. Zur Diskussion stand die Erhöhung der Grundgebühr von 12,00 € auf 24,00 €. Bei einer Erhöhung der Grundgebühr würde sich eine Schmutzwassergebühr in Höhe von 1,76 €/m³ ergeben. Ohne Erhöhung der Grundgebühr beträgt die Schmutzwassergebühr 1,86 €/m³. Die errechnete Niederschlagsgebühr beträgt 0,13 €/m². Die Herstellungsbeitragssätze betragen:

 

Herstellungsbeitragssätze für die Einleiter von Schmutz- und Niederschlagswasser

-        nach der Grundstücksfläche 1,32 € /m²

-        nach der Geschossfläche 8,49 € /m²

 

Herstellungsbeitragssätze für die Einleiter von Schmutzwasser

-        nach der Geschossfläche 8,49 € /m²


Beschluss:

Die Gemeinde Bubesheim nimmt Kenntnis von der vorgelegten Kalkulation und beschließt die Erhöhung der Grundgebühr bis 5 m³/h auf 24,00 €/Jahr, über 5 m³/h auf 40,00 € /Jahr.

 

 

02-10-2016/GL mehrheitlich beschlossen  Ja 12  Nein 1  Anwesend 13  pers. Beteiligt 0 

Beschluss:

Die errechnete Schmutzwasser und Niederschlagsgebühr und die Herstellungsbeitragssätze werden wie vorgelegt beschlossen.