Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 0

1.     Ausgangssituation

 

Aus rechtlichen Gründen kann der Landkreis Günzburg eine zukunftsweisende Lösung für ein Hallenbad mit öffentlichem Badebetrieb im nördlichen Landkreisgebiet nur in Kooperation mit den Städten und Gemeinden realisieren.

 

Den Betrieb öffentlicher Bäder hat der bayerische Gesetzgeber ausdrücklich in die Aufgabenkompetenz der Gemeinden gelegt (Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises). Bei der Bereitstellung eines Schwimmbades für die Öffentlichkeit einschließlich der Vereine handelt es sich darüber hinaus um eine allgemeine Sportförderung, die nicht zu den Kreisaufgaben gehört. Nach den kommunalrechtlichen Aufgabenzuweisungsnormen ist die Förderung des örtlichen Breitensports ausschließlich Aufgabe der Gemeinden.

 

Es ist absehbar, dass das Gartenhallenbad Leipheim aufgrund seiner intensiven ganzjährigen Nutzung und in Anbetracht der bisherigen Laufzeit von über 45 Jahren trotz regelmäßig erfolgter Instandhaltungen in wenigen Jahren umfangreich zu sanieren wäre. Die bestehende Rechtslage verwehrt es dem Landkreis jedoch, hohe Investitionen für ein öffentliches Bad zu tätigen. Der Landkreis kann sich lediglich im Rahmen seiner Aufgaben als Sachaufwandsträger für die weiterführenden Schulen engagieren, um den schulsportlichen Bedarf für eine Schwimmstätte zu erfüllen.

 

Landrat Hubert Hafner hat in den vergangenen Monaten mehrere Gespräche mit den Bürgermeistern aus dem Landkreis Günzburg geführt, um eine tragfähige Lösung in die Wege zu leiten. Dabei waren sich alle Beteiligten einig, dass es auch in Zukunft im nördlichen Landkreisgebiet ein Bad geben soll, das nicht nur den Schulen, sondern regelmäßig auch der Öffentlichkeit und den Vereinen zur Verfügung steht. Aus diesem Grund wurde im Sommer 2015 aus dem Kreis der Bürgermeister eine Arbeitsgruppe eingerichtet, welche die Gründung eines Zweckverbandes vorbereiten und einen Lösungsvorschlag für das weitere Vorgehen erarbeiten sollte.

 

2.     Lösungsvorschlag

 

Das in der Anlage befindliche Eckpunktepapier ist das Ergebnis mehrerer Arbeitstreffen der Arbeitsgruppe und beinhaltet einen konkreten Vorschlag für das weitere Vorgehen. Es wurde einstimmig von allen Beteiligten der Arbeitsgruppe verabschiedet, im Rahmen der Bürgermeisterversammlung am 23.10.2015 vorgestellt und vom Kreistag am 14.12.2015 befürwortet.

Das Eckpunktepapier sieht die Gründung eines Zweckverbandes im Jahr 2016 mit Beteiligung des Landkreises und 17 Städten, Märkten und Gemeinden des nördlichen Landkreisgebietes vor. Aufgabe des Zweckverbandes soll es sein, ab 2017 den Betrieb des Gartenhallenbades Leipheim zu übernehmen, zeitnah eine Analyse der Zukunftsoptionen für ein Hallenbad im Landkreisnorden mit fachlicher Begleitung unter Zugrundelegung wirtschaftlicher Kriterien zu erstellen, über eine Zukunftslösung zu entscheiden und diese umzusetzen und zu betreiben.

 

3.     Regelungsinhalte

 

3.1 Finanzierung

 

Für die weitere Finanzierung des laufenden Betriebs des Gartenhallenbades wurde ein Berechnungsmodell zugrunde gelegt, das einen Landkreisanteil von 45 Prozent, einen abgestuften Standortbeitrag der Städte des Mittelzentrums Günzburg und Leipheim und darüber hinaus für alle beteiligten Städte, Märkte und Gemeinden des nördlichen Landkreisgebietes eine an die jeweilige Umlagekraft gekoppelte Beteiligung vorsieht. Bei einem anzunehmenden jährlichen Gesamtdefizit von 700.000 Euro ergibt sich daraus ein Finanzierungsanteil für den Landkreis i.H.v. 315.000 Euro, für die Stadt Leipheim i.H.v. rd. 100.000 Euro und für die Stadt Günzburg i.H.v. rd. 34.000 Euro. Die verbleibende Summe i.H.v. rd. 251.000 Euro soll aufgeteilt nach Umlagekraft von allen beteiligten Städten, Märkten und Gemeinden finanziert werden (einschließlich Leipheim und Günzburg).

 

Für die Gemeinde Bubesheim bedeutet dies einen jährlichen Umlagebetrag i.H.v. rund 4.907,00 Euro.

 

Hinweise:

 

-        Die Modellberechnung des Eckpunktepapiers basiert auf den Umlagekraftdaten des Jahres 2015, so dass der tatsächliche Umlagebetrag für den Zweckverband je nach Entwicklung der Umlagekraft in den Folgejahren von der Modellberechnung abweichen kann.

 

-        Eine Beteiligung des Landkreises an einem Zweckverband ist im Rahmen seiner Aufgaben als Sachaufwandsträger für die weiterführenden Schulen in Günzburg und Burgau vertretbar.

 

-        Die Finanzierung einer Zukunftslösung wurde bewusst noch nicht geregelt, weil dies zunächst eine Entscheidung für eine bestimmte Lösung sowie den Kreis der Beteiligten voraussetzt. Jedoch wurde bereits im Rahmen der Arbeitsgruppe nach dem gleichen Prinzip eine Modellberechnung vorgestellt, die selbst für eine Maximallösung eine Finanzierung machbar erscheinen lässt.

 

3.2 Risikovorsorge

 

Der Landkreis hat im Jahr 2014 neben dem laufenden Unterhalt die drängendsten Instandhaltungsmaßnahmen am Gartenhallenbad Leipheim durchgeführt, um für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren einen ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten. Auch im Jahr 2016 sollen nochmals einzelne Maßnahmen für einen störungsfreien Betrieb in naher Zukunft sorgen. Um den Städten, Märkten und Gemeinden dennoch die Sorge zu nehmen, dass unmittelbar nach einer Zweckverbandsgründung betriebskritische Anlagenteile ausfallen und damit hohe zusätzliche Kosten auf die Mitglieder zukommen könnten, berücksichtigt der Lösungsvorschlag eine sogenannte Risikovorsorge durch den Landkreis. Diese sieht vor, dass der Landkreis Günzburg für vordefinierte wesentliche Betriebseinrichtungen während eines Zeitraumes von fünf Jahren nach Übernahme des Gartenhallenbades ein Ausfallrisiko in Höhe von bis zu 300.000 Euro übernimmt. Dieser Betrag wurde nach eingehender Untersuchung und Bewertung der einzelnen Anlagenteile von Fachleuten ermittelt und stellt das maximale Ausfallrisiko dar. Die Risikovorsorge des Landkreises ist mit jährlich abnehmender prozentualer Beteiligung geregelt, um den Entscheidungsprozess für eine Zukunftslösung zu fördern (siehe anliegende Erläuterungen mit Beispielberechnungen).

 

3.3  Ausstiegsoption

 

Die Entscheidung über eine Zukunftslösung soll zeitnah und mit qualifizierter Mehrheit von den Verbandsmitgliedern getroffen werden. Mitglieder des Zweckverbandes, welche eine Entscheidung über eine konkrete Zukunftsoption nicht mittragen, können nach der Entscheidung hierüber aus dem Zweckverband ausscheiden. Demgegenüber können sich weitere Gemeinden dem Zweckverband anschließen.

 

Sollte es zu keiner Entscheidung über eine Zukunftslösung kommen oder keine Realisierung der ausgewählten Zukunftsoption erfolgen, sind das Betriebsende des Gartenhallenbades und die Auflösung des Zweckverbandes spätestens im Jahr 2025 geregelt.

 

3.4 Zukunftslösung

 

Voraussetzung für die Einigung auf ein gemeinsames Eckpunktepapier und für den Vorschlag zur Gründung eines Zweckverbandes war, dass eine Zukunftslösung ergebnisoffen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft und unter Heranziehung von vorab festgelegten Beurteilungskriterien untersucht wird. Ergebnisoffen heißt, dass neben einer Generalsanierung des bestehenden Gartenhallenbades auch ein Neubau mit unterschiedlicher Ausprägung als Familienbad, als Zweifachschwimmstätte oder als Zweifachschwimmstätte mit Lehrschwimmbecken an verschiedenen Standorten als Lösungsvarianten in Betracht kommen können.

 

3.5 Zeitplan

 

Die Gründung eines Zweckverbandes Hallenbad Nord wird zum 01.07.2016 angestrebt. Hierzu ist es erforderlich, dass die zuständigen Gremien auf der Basis des anliegenden Entwurfes einer Verbandssatzung bis März 2016 den Beitritt der jeweiligen Stadt, Marktgemeinde oder Gemeinde zum Zweckverband beschließen.

 

Der Zweckverband soll den Betrieb des Gartenhallenbades zum 01.01.2017 vom Landkreis übernehmen. Er soll zeitnah die Untersuchung der Zukunftsoptionen beginnen und eine Entscheidung über eine Zukunftslösung noch im Jahr 2017 herbeiführen.

 

3.6 Zweckverbandssatzung

 

Der anliegende Entwurf einer Zweckverbandssatzung umfasst die wesentlichen Inhalte des Eckpunktepapiers. Er regelt ferner die Stimmanteile der jeweiligen Städte, Märkte und Gemeinden sowie des Landkreises als Mitglieder des Zweckverbandes. Die Stimmanteile spiegeln die jeweiligen Finanzierungsanteile der Kommunen auf Basis der Umlagekraftdaten des Jahres 2015 wider. Jede Gemeinde erhält dabei mindestens einen Sitz in der Verbandsversammlung und mindestens eine Stimme. Als Sitz des Zweckverbandes ist das Landratsamt Günzburg vorgesehen. Dort soll auch die Geschäftsstelle eingerichtet werden, weil davon ausgegangen wird, dass die Kreisverwaltung weiterhin die laufenden Geschäfte des Bades erledigen wird.


Beschluss:

Die Gemeinde Bubesheim beschließt den Beitritt zu einem Zweckverband Hallenbad Nord auf der Basis des vorliegenden Entwurfes einer Zweckverbandssatzung.