Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 0

Der Zweckverband hat die Gemeinde als Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6 „Südwestlich der Rollbahn“ Abschnitt I beteiligt.

 

Ziel und Zweck der Planung

 

Das Plangebiet liegt im Süden der Stadt Leipheim, innerhalb des ehemaligen Fliegerhorstes Leipheim, dessen militärische Nutzung zum Jahresende 2008 beendet wurde.

Zur Konversion des insgesamt ca. 256 ha großen Geländes wurde von den beteiligten Kommunen Leipheim, Günzburg und Bubesheim ein interkommunales "Städtebauliches Entwicklungskonzept (SEK)" erarbeitet. Das SEK mit Stand vom Februar 2010 wurde im März 2010 von den beteiligten Kommunen als Städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 171b BauGB beschlossen.

Die vorgesehene Nutzung des Geländes ist dabei in einem Strukturkonzept dargestellt. Auf dieser Grundlage wurde ein informeller "Städtebaulicher Rahmenplan" erstellt, der die beabsichtigte Entwicklung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans weiterentwickelt. Im städtebaulichen Rahmenplan ist für den Geltungsbereich eine Gewerbeentwicklung vorgesehen. Rechtskräftige Bebauungspläne bestehen im Geltungsbereich nicht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im südwestlichen Teilbereich des ehemaligen Flugplatzes und weist eine Fläche von ca. 12,2 ha auf. Es umfasst den östlichen Teil der ehemaligen Start- und Landebahn sowie die daran südlich angrenzenden Flächen. Das Plangebiet wird im Norden durch die Trasse der Südumfahrung begrenzt. Die östliche Grenze wird durch die Theodor-Heuss-Straße gebildet.

Im Westen sind entsprechend dem "Städtebaulichen Rahmenplan" Gewerbeflächen bzw. Vorbehaltsflächen für Betriebserweiterungen vorgesehen. Im Süden verläuft die Plangebietsgrenze im Bereich einer bereits vorhandenen Erschließungsstraße. Weiter südlich befindet sich der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4 "Sondergebiet Energieerzeugung: Gas- oder Gas und Turbinenkraftwerk".

Die Flächen des Geltungsbereiches sind weitgehend eben. Der überwiegende Teil besteht aus Wiesenflächen, der innerhalb des Plangebiets liegende Teil der Landebahn ist asphaltiert. Innerhalb der Plangebietsgrenze befinden sich ehemalige militärische Gebäude, dazugehörige Platz- und Erschließungsflächen sowie kleinere Gehölzbestände. Die Gebäude sind nicht zu erhalten und werden abgebrochen.

Die interne Erschließung des Geltungsbereiches erfolgt derzeit über eine bestehende Straße mit einem Abzweig von der Theodor-Heuss-Straße, die Teil des internen Erschließungssystems des ehemaligen Fliegerhorstes sind. Die Grundstücke des Geltungsbereiches befinden sich im Besitz des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg Arealpro.

Mit dem (Teil-) Bebauungsplan Nr.6 "Südwestlich der Rollbahn" Abschnitt I sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Nahrungsmittelbetriebes geschaffen werden. Das Plangebiet umfasst zusätzlich Flächen entlang der Theodor-Heuss-Straße, für die noch kein konkretes Ansiedlungsvorhaben vorliegt.

Kernziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung eines beschränkten Industriegebietes [GI(b)] gemäß § 9 BauNVO für den Bereich der konkreten Ansiedlung sowie eines Gewerbegebietes (GE) gem. § 8 BauNVO. Mit dieser Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung kann die Voraussetzung für die Ansiedlung sowie die Nutzung für weitere Gewebebetriebe hergestellt werden.

 


Beschluss:

Die Gemeinde Bubesheim erhebt keine Einwände.