Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8, Befangen: 0

Frau Katja Müller war bis zu ihrem Ausscheiden, zum 30.09.2015, als weitere Vertretung im Standesamt zur Standesbeamtin bestellt. Dies bedeutet, dass wir derzeit außer Frau Mainik keine weitere Vertretung für Frau Stanger haben. Nachdem Herr Stolz bereits vom 25.09.2013 – 31.03.2014 in unserem Hause als Vertreter von Frau Stanger tätig war und

aufgrund seiner Aus- und Vorbildung im öffentlichen Dienst die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) erfüllt, ist keine Ausnahmegenehmigung gem. § 2 Abs. 2 AVPStG bei der unteren Aufsichtsbehörde zu beantragen.


Beschluss:

Mit Wirkung vom 17.02.2016 wird Herr Peter Stolz als Standesbeamter für den Standesamtsbezirk Kötz bestellt.