Beschluss: einstimmig beschlossen

Der öffentliche Feld- und Waldweg „Nördliche Günzwiesenweg“ Fl. Nr. 2497, Gemarkung Großkötz existiert in der Natur nicht mehr und kann damit faktisch eingezogen werden.

 

Um festzustellen, ob der Stichweg „entbehrlich“ ist, hat der Gemeinderat am 03.12.2019 das förmliche Entwidmungsverfahren eingeleitet.

 

Der Plan, aus dem die Lage der betroffenen Fläche ersichtlich ist, lag vom 13.12.2019 bis zum 01.04.2020 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Kötz zur allgemeinen Einsichtnahme während der üblichen Öffnungszeiten aus. Auf die Auslegung wurde im Mitteilungsblatt vom 13.12.2019 der Gemeinde Kötz hingewiesen.

Es wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 01.04.2020 Einwendungen gegen die Einziehung des Feldweges zu erheben.

 

Bis zum 01.04.2020 sind keine Einwendungen bei der Verwaltung eingegangen.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz beschließt die Einziehung des Feldweges der Fläche Fl. Nr. 2497 „Nördliche Günzwiesenweg“ der Gemarkung Großkötz.