Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 5, Befangen: 0

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Grießhauptgraben“.

 

Betriebsbeschreibung:

 

Für den Austausch von Metallbearbeitungsmaschinen innerhalb der bestehenden Produktionsflächen werden größere Flächen benötigt. Aus diesem Grund müssen bestimmte Produktions- u. Lagerflächen sowie die Lehrlingswerkstatt aus den bestehenden Hallenflächen umgesiedelt werden. Aus diesem Grund wird ein Anbau für eine Produktions- u. Lagerhalle mit Sozialräumen erforderlich.

Aufgrund der beengten Platzverhältnisse auf dem Betriebsgelände wird der Anbau als 2-geschossige Halle ausgeführt.

 

Das Verkehrsaufkommen wird sich nicht verstärken, da die Lagerflächen als Zwischenlagerflächen innerhalb des Produktionsablaufes dienen.

 

Die Arbeitsflächen innerhalb des Anbaus sind von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

 

-       Die Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Grießhauptgraben“ werden eingehalten.

 

Beantragte Befreiung:

 

Aufgrund der örtlichen Situation der Firma besteht nur eine Erweiterungsmöglichkeit der Betriebsgebäude in Richtung der Bundesautobahn A8 (Süden). Hierzu ist eine Unterschreitung der Bauverbotszone (40m zwischen Gebäude und Fahrbahnrand der Bundesautobahn)

gem. FStrG erforderlich.

 

            Bundesfernstraßengesetz (FStrG)

§ 9 Bauliche Anlagen an Bundesfernstraßen

 

(1) Längs der Bundesfernstraßen dürfen nicht errichtet werden

 

1.    Hochbauten jeder Art in einer Entfernung bis zu 40 Meter bei Bundesautobahnen und bis zu 20 Meter bei Bundesstraßen außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten, jeweils gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn…

 

Mit der beantragten Planung wird ein minimaler Gebäudeabstand von 30,11 m zum Fahrbahnrand

 

Im Rahmen einer Bauvoranfrage in 2011 wurde durch Schreiben der Autobahndirektion Südbayern einer Ausnahmegenehmigungen zur Unterschreitung des Abstandes von 40 m auf 30 m zugestimmt.

 

Die beantragte Befreiung bezieht sich auf das Gesetz und nicht auf den Bebauungsplan.


Beschluss:

Die Gemeinde Bubesheim erteilt dem Bauantrag 2/16 das gemeindliche Einvernehmen.

Die Gemeinde Bubesheim stimmt der beantragten Befreiung (Unterschreitung des Abstandes zur BAB) A8 zu.