Beschluss: einstimmig beschlossen

Das Grundstück Kornblumenstr. 16 wird derzeit bebaut. Der Eigentümer möchte, um seinen Garten zu gestalten, den Feld- und Waldweg Flur-Nr. 375 mit einem Bagger befahren.

 

Bei der Verwaltungsgemeinschaft wurde ein Schreiben eingereicht, in dem ein Bürger das Befahren dieses Feldweges mit schweren Baumaschinen anmerkt. Er befürchtet, dass die Zufahrt beschädigt und die Seite zum Kühweg abgesenkt wird.

 

Da der Unterbau des Feldweges für eine solche Belastung nicht ausgelegt ist, fordert er den umgehenden Ausbau oder dass die Zufahrt nur Anlieger oder für landwirtschaftliche Fahrzeuge beschränkt und eine Tonnagebeschränkung angeordnet wird.


Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss gestattet dem Eigentümer Kornblumenstr. 16 zur Gestaltung seines Gartens mit Hilfe eines Kettenbaggers die Benutzung des Feld- und Waldweges Flur-Nr. 375. Die Verwaltung wird eine Beweissicherung vornehmen, Schäden am Weg sind vom Verursacher zu tragen. Der Ausbau des Weges durch die Gemeinde erfolgt nicht. Eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Tonnagenbegrenzung „Anlieger frei“ oder „Nur landwirtschaftlicher Verkehr“ wird nicht erlassen.