Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Ergebnisvorstellung der Brückenhauptuntersuchung wurde von Herrn Seitz und Herrn Karman vom Ing.-Büro Hartinger vorgestellt. Das Untersuchungsintervall für die Untersuchung ist 6 Jahre. Es wurden 13 Brücken im Ortsteil Großkötz untersucht. Diese Brücken wurden schon in der Vergangenheit regelmäßig untersucht. Die meisten der 13 Brückenbauwerke sind in einem akzeptablen Zustand, 4 Brücken weisen zum Teil erhebliche Mängel auf, wovon bei 2 Brücken eine Sanierung nicht mehr möglich ist bzw. aus Kostengründen nicht rentabel wäre. 2 Brücken könnten saniert werden.

 

Brücke 1 in der Unteren Dorfgasse. Hier ist kein nennenswerter Unterschied zur Brückenprüfung vor 6 Jahren festzustellen. Die Gussasphaltrinne weißt eine Hohlstelle auf. Das Geländer hat verbogene Streben, dies ist allerdings nur ein optischer Mangel. Im Zuge von Instandhaltungsmaßnahmen kann die Hohlstelle beseitigt werden.

 

Brücke 2 am Kühweg hat einen ähnlichen Zustand wie Brücke 1. Der Fugenverguss ist hier etwas älter. Eine Übergangsfuge fehlt. Der Gehweg wird hier zur Stolperfalle, dies sollte behoben werden.

 

Brücke 3 am Mühlweg/Taubriedgraben kann nicht mehr saniert werden. Als sofort durchzuführende Maßnahme ist eine Tonnagenbegrenzung auf 3t anzuordnen. Ein Flügel hat sich vom Widerlager gelöst. Es sind Auskolbungen direkt unter dem Widerlager festgestellt worden. Die Hohlstelle ist seit der letzten Untersuchung vor 6 Jahren um ca. 10 cm gewachsen. Es sind deutliche Roststellen sichtbar.

 

Brücke 4 am Mühlweg südlich von Kötz. Hier ist der Aufbau nur ca. 15 cm stark. Der Beton ist in einem sehr schlechten Zustand. Auch hier hat sich ein Flügel vom Widerlager getrennt. Der Flügel hält den Feldweg, durch das Abbrechen des Flügels, wandert bzw. rutscht der Feldweg weg. Ein Neubau wird auch für diese Brücke empfohlen. Eine Möglichkeit wären Spundwände und eine Platte zu setzen. Der Einbau eines Rohres mit Überbau wäre nur eine Alternative, wenn der Feldweg angehoben wird. Ebenfalls muss der Durchfluss mit dem Wasserwirtschaftsamt abgeklärt werden.

 

Brücke 5 Durchlass Taubriedgraben südlich von Kötz.

Der Durchlass ist frei zu machen und ein Geländer ist anzubringen.

 

Brücke 6 über den Taubriedgraben südlich von Kötz. Hier sind Auswaschungen und Abbrüche festgestellt worden. Es ist kein Sohleschutz mehr vorhanden.

 

Brücke 7 über den Taubriedgraben südl. von Kötz. Die Brücke hat noch einen Aufbau von ca. 20 m, eine Sanierung ist möglich.

 

Brücke 8 Bachwiesenweg über den Kötzbach. Die Brücke am Hasenzeiter Bach ist in Ordnung. Es sind nur die Anlandungen zu entfernen

 

Brücke 9 am Hasenzeiter über den Kötzbach. Die Brücke bei der Firma AL-KO ist in Ordnung.

 

Brücke 10 am Bubesheimer Bach südl. der GZ5. Diese Brücke hat ein Sicherheitsproblem. Die Pfosten der Schutzplanken sind zu weit voneinander entfernt. Es sind weitere Pfosten für die Stabilität anzubringen. Der Riss im Bauwerk ist abzudichten.

 

Brücke 11 Druchlass Bubesheimer Bach westl. Großkötz: Hier ist ein Rohr mit Überschüttung. Eine Schweißnaht ist gerissen, diese kann erneuert werden. Ein Baum an der Brücke soll entfernt werden, da er das Bauwerk beeinträchtigt.

Brücke 12 an der Bgm.-Hupfauer-Straße. Hier ist das Geländer zu niedrig, es hat nur 87 cm, mittlerweile wird eine Höhe von 1 m gefordert. Die Angleichung der Asphaltierung ist zu dicht an den Holzbohlen, die dadurch schneller wittern.

 

Brücke 13 am von-Riedheim-Weg weist das Geländer Rostschäden auf und muss aus Sicherheitsgründen erneuert werden. Der Belag ist nicht geriffelt, das ist im Winter ein Sicherheitsrisiko. Mittelfristig sind die Träger zu erneuern.

 

Das Ing.-Büro Hartinger schlägt vor, für die Brückensanierung ein Gesamtkonzept zu entwickeln

 

Aus dem Gremium kam der Einwand, dass es sich nur um Brücken aus dem Ortsteil Großkötz handelt. Die Vorsitzende bat die Gemeinderäte aus den Ortsteilen Kleinkötz und Ebersbach die Brückenbauwerke auf den jeweiligen Gemarkungen aufzunehmen und der Verwaltung zu melden.


Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt das Ergebnis der Brückenhauptuntersuchung zur Kenntnis. Die empfohlenen Sofortmaßnahmen bei BW03 und BW04 wird beschlossen.