Der Eigentümer des Grundstückes Fl. Nr. 65/1 (Hauptstraße 2), Gemarkung Kleinkötz, möchte auf diesem ein Sechsfamilienhaus errichten. Der Bauantrag wurde bereits seitens Landratsamt Günzburg am 11.03.2020 genehmigt.

 

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

 

Der Bauherr möchte folgenden Änderungen am Bauvorhaben durchführen. Statt der im Bauantrag genehmigten Einhausung der Außengeräte möchte der Bauherr einen Carport mit den Maßen 3,25 m x 2,38 m für die Außengeräte traufseitig mit einer Dachneigung von 22 Grad am Wohnhaus aufstellen. Die Verkleidung des Carports passt sich der Holzverkleidung des Haupthauses an. Im unteren Bereich werden 50 cm hohe Lüftungsgitter zur Be- und Entlüftung eingebaut.

 

Die erste Bürgermeisterin der Gemeinde Kötz erteilte dem Bauantrag mit der Nr. 18/2020, Gemarkung Kleinkötz das gemeindliche Einvernehmen in eigener Zuständigkeit.

 

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Kötz nimmt vom dem Tekturantrag Nr. 18/2020, Gemarkung Kleinkötz Kenntnis.