Sitzung: 02.07.2020 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Der Eigentümer des Grundstückes Fl. Nr. 65/1
(Hauptstraße 2), Gemarkung Kleinkötz, möchte auf diesem ein
Sechsfamilienhaus errichten. Der Bauantrag wurde bereits seitens Landratsamt
Günzburg am 11.03.2020 genehmigt.
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines
Bebauungsplanes.
Der Bauherr möchte folgenden Änderungen am Bauvorhaben durchführen.
Statt der im Bauantrag genehmigten Einhausung der Außengeräte möchte der
Bauherr einen Carport mit den Maßen 3,25 m x 2,38 m für die
Außengeräte traufseitig mit einer Dachneigung von 22 Grad am Wohnhaus
aufstellen. Die Verkleidung des Carports passt sich der Holzverkleidung des
Haupthauses an. Im unteren Bereich werden 50 cm hohe Lüftungsgitter zur
Be- und Entlüftung eingebaut.
Die erste Bürgermeisterin der Gemeinde Kötz erteilte dem Bauantrag mit
der Nr. 18/2020, Gemarkung Kleinkötz das gemeindliche Einvernehmen in
eigener Zuständigkeit.
Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Kötz nimmt vom dem
Tekturantrag Nr. 18/2020, Gemarkung Kleinkötz Kenntnis.