Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Eigentümer des Grundstückes Fl. Nr. 105 (Von Riedheim Weg 2), Gemarkung Großkötz, stellt einen Antrag auf Vorbescheid und möchte eine Nutzungsänderung vom ehemaligen Schweinestall in Appartements, den Rückbau eines Satteldaches und die Installation von PV Anlagen durchführen.

 

Das Grundstück liegt NICHT im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

 

Die Gemeinde erteilt zu diesem Bauantrag ihr Einvernehmen. Die baurechtliche Genehmigung und die Prüfung der Unterlagen unterliegen dem Landratsamt Günzburg.


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Kötz erteilt dem Antrag auf Vorbescheid Nr. 17/2020, Gemarkung Großkötz das gemeindliche Einvernehmen.