Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6, Befangen: 0

Das Bauvorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile und steht bauplanungsrechtlich mit § 34 Abs. 1 und 2 BauGB (fügt sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert) i.V.m. § Abs. 1 und 2 Nr. 3 BauNVO in Einklang (Mischgebiet)

 

Die Errichtung einer überdachten Pergola mit Glas ist in diesem Bereich zulässig.

 

Bei der beantragten Pergola mit Glasüberdachung handelt es sich um eine nach Art. 2 Abs.1 BayBo, Art 55Abs. 1 BayBo genehmigungspflichtige bauliche Anlage.


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz erteilt dem Bauvorhaben Nr. 4/16 das gemeindliche Einvernehmen.