Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6, Befangen: 0

Das Bauvorhaben wurde als Antrag auf Vorbescheid eingereicht und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „ Kobersiedlung“

 

Die Bauherren beantragten ebenso eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans.

 

-        Das Gebäude soll um 90° gedreht werden.

 

Gemäß § 5 Nr. 5.6 des Bebauungsplanes ist die im Beb.-Plan eingetragene Firstrichtung einzuhalten.

 

Eine Befreiung nach § 5 Nr. 5.6 des Bebauungsplanes wurde nach Kenntnisstand der Verwaltung noch nicht erteilt.


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz erteilt der Voranfrage Nr. 3/16 das gemeindliche Einvernehmen mit folgenden Auflagen:

Das mögliche Grundwasser darf nicht in die gemeindliche Kanalisation eingeleitet werden.