Sitzung: 11.02.2016 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6, Befangen: 0
Das Bauvorhaben wurde als Antrag auf Vorbescheid eingereicht und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „ Kobersiedlung“
Die Bauherren beantragten ebenso eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans.
- Das Gebäude soll um 90° gedreht werden.
Gemäß § 5 Nr. 5.6 des Bebauungsplanes ist die im Beb.-Plan eingetragene Firstrichtung einzuhalten.
Eine Befreiung nach § 5 Nr. 5.6 des Bebauungsplanes wurde nach Kenntnisstand der Verwaltung noch nicht erteilt.
Beschluss:
Die Gemeinde Kötz
erteilt der Voranfrage Nr. 3/16 das gemeindliche Einvernehmen mit folgenden
Auflagen:
Das mögliche
Grundwasser darf nicht in die gemeindliche Kanalisation eingeleitet werden.