Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Liegenschaften der Gemeinde Bubesheim werden nach der Kommunalen Rahmenvereinbarung, gültig ab dem 01.01.2018 bis 31.12.2020 beliefert, welche unter den damals gültigen Marktbedingungen vereinbart wurde. Der Vertrag endet zum 31.12.2020.

Aus diesem Grund bietet die LEW einen neuen Vertrag an.

 

Gegenangebote wurden von SWU und EnBW eingeholt.

Folgende Konditionen werden angeboten:
Preise jeweils netto

 

01.01.2018 - 31.12.2020

Neu ab 01.01.2021

SWU

EnBW

Kleinanlagen

3,25 Cent/kWh

4,98 Cent/kWh

4,56 Cent/kWh

23,74 Cent/kWh

Straßenbeleuchtung

2,87 Cent/kWh

4,50 Cent/kWh

4,56 Cent/kWh

23,74 Cent/kWh

zzgl. Grundpreis /
Lieferstelle

35,00 €/Jahr

35,00 €/Jahr

30,00 €/Jahr

15,76 €/Monat

 

Die LEW & SWU bieten ein Vertragsende zum 31.12.2022 an. EnBW zum 31.12.2021.

Das Angebot der SWU ist nur indikativ da die Preise börsenaktuell kalkuliert werden.

Bei einem Vergleich auf Basis der Verbräuche 2019 würde bei einem Vertragswechsel von LEW zu SWU sich lediglich eine Ersparnis von 175,51 €/Jahr ergeben.

 

Weitere Informationen der LEW:

Warum eine Kostensteigerung gegenüber den aktuell geltenden Konditionen?

Der laufende Vertrag wurde mit Ihnen im Frühjahr 2017 zu einem deutlich niedrigeren Preisniveau abgeschlossen. Seit diesem Zeitpunkt verzeichnen die Energiekosten einen drastischen Anstieg.

Diese Entwicklung führt leider dazu, dass wir den Anfang 2017 vereinbarten Energieliefervertrag den aktuellen Entwicklungen anpassen müssen und die damals günstigen Konditionen nicht mehr weiterführen können.

 

Ökostrom?

Wir haben uns dieses Mal bewusst für „100% grüner Strom(Ökostrom nicht zertifiziert) entschieden, weil beim letzten Mal die Mehrheit der kommunalen Kunden den Ökostrom gewählt hat – und dieser auch weiterhin sehr häufig angefragt wird.

 

Deshalb ist im vorliegenden Vertrag eine reine Lieferung zu „konventionellem oder grauem“ Strom nicht möglich.

 

Wie beschrieben können Sie zusätzlich unseren zertifizierten und regionalen Wasserkraftstrom aus den eigenen LEW-Wasserkraftwerken erhalten – der Aufschlag hierfür beträgt 0,15 Cent/kWh. Dieser Ökostrom ist vom TÜV SÜD zertifiziert und Sie erhalten dafür auch ein Zertifikat für Ihre Liegenschaften ausgehändigt.

 

Bislang wurde auf die Lieferung aus regenerativer Energie aus 100 % Wasserkraft verzichtet.


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim beschließt den Abschluss des kommunalen Energieliefervertrages ab dem 01.01.2021. Der Vertrag soll bis zum 31.12.2022 abgeschlossen werden.

Die Vorsitzende wird ermächtigt, den kommunalen Energieliefervertrag abzuschließen.