Die Zulässigkeit der Bestellung von Referenten ergibt sich aus Art. 46 Abs. 1 Satz 2 GO, wonach der Gemeinderat über die Verteilung der Geschäfte unter die Gemeinderatsmitglieder beschließt. Zu diesen „Geschäften des Gemeinderats“ gehört insbesondere die Ausübung des Kontrollrechts nach Art. 30 Abs. 3 GO (Überwachung der Gemeindeverwaltung), wozu auch das Recht auf Akteneinsicht gehört (vgl. § 4 Abs. 5 Satz 1 Geschäftsordnungsmuster).

Macht der Gemeinderat von der Bestellung Gebrauch, so hat er die Aufgabenbereiche (Referate) festzulegen.

In der vergangenen Periode waren für folgende Bereiche Referenten bestellt:

Feuerwehr

Verkehr

Jugend/Kultur/Freizeit/Senioren

 

Folgende Referenten werden bestellt:

 

Feuerwehrwesen

Geimor Vladislav

Jugend

Wiedenmann Christine

Senioren

Wiedemann Hermann