Sitzung: 22.06.2020 Gemeinderat Bubesheim
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Anwesend: 13, Befangen: 0
Der Gemeinderat kann in der Geschäftsordnung noch weitere Stellvertreter festlegen, sollten der erste, zweite und dritte Bürgermeister gleichzeitig verhindert sein (Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO). In der letzten Amtszeit des Gemeinderates von 2014 bis 2020 gab es noch einen weiteren Stellvertreter (Hans-Peter Häußler).
Die weiteren Stellvertreter sind keine kommunalen Wahlbeamte (Art. 1 KWBG)
In der letzten Periode wurde auf den Stellvertreter nicht zurückgegriffen. Die Verwaltung empfiehlt, auf den weiteren Stellvertreter zu verzichten.
Als weiterer Stellvertreter wird Herr Hans Peter Häußler ernannt.
Beschluss:
Ein weiterer
Stellvertreter soll festgelegt werden. Als weiterer Stellvertreter wird
Herr Hans Peter Häußler ernannt.