Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Anwesend: 13, Befangen: 0

Der Gemeinderat kann in der Geschäftsordnung noch weitere Stellvertreter festlegen, sollten der erste, zweite und dritte Bürgermeister gleichzeitig verhindert sein (Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO). In der letzten Amtszeit des Gemeinderates von 2014 bis 2020 gab es noch einen weiteren Stellvertreter (Hans-Peter Häußler).

 

Die weiteren Stellvertreter sind keine kommunalen Wahlbeamte (Art. 1 KWBG)

 

In der letzten Periode wurde auf den Stellvertreter nicht zurückgegriffen. Die Verwaltung empfiehlt, auf den weiteren Stellvertreter zu verzichten.

 

 

Als weiterer Stellvertreter wird Herr Hans Peter Häußler ernannt.


Beschluss:

Ein weiterer Stellvertreter soll festgelegt werden. Als weiterer Stellvertreter wird Herr Hans Peter Häußler ernannt.