Beschluss: einstimmig beschlossen

Es wird Bezug auf den gefassten Grundsatzbeschluss vom 03.12.2019 auf Ersatzbeschaffung eines LF20 für die Freiwillige Feuerwehr Großkötz genommen.

 

Zwischenzeitlich wurde der Zuwendungsbescheid in Höhe von 105.000,00 € erteilt.

Für eine Fahrzeugbeschaffung in dieser Größenordnung ist eine europaweite Ausschreibung vorgeschrieben, da an öffentliche Auftraggeber zu erbringende Lieferungen, bzw. Leistungen über 209.000,00 € netto dem europäischen Vergaberecht unterliegen.

 

Wegen der Komplexität des Beschaffungsvorganges, der europarechtskonform abzuwickeln ist, und um Rechtssicherheit für die Gewährung der staatlichen Zuwendung zu gewähren, sollen die Ausschreibung in enger Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und der Verwaltung durch eine externe Fachfirma vorbereitet/durchgeführt werden.

 

Hierzu wurden Angebote von vier Fachfirmen angefordert.
Eingegangen sind zwei Angebote.

Das wirtschaftlichste Angebot gab die Mayburg Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München in Zusammenarbeit mit der Firma Feuerwehr Fahrzeug Technik Zawadke, Neu-Ulm, über netto, ca. 8.000,00 € ab.

In diesem Modell ist die Rechtsanwaltsgesellschaft für die rechtssichere Ausschreibung &
Herr Dipl.-Ing. Zawadke für die technische/fachliche Beratung/Überwachung zuständig.
Allein durch die räumliche Nähe wäre dieses Angebot zu favorisieren.

Umliegende Kommunen (u.a. Bibertal & Günzburg) haben bisher schon dieses Kooperationsmodell erfolgreich in Anspruch genommen.

 

Gemeinderat Seitz informierte sich ob eine Ausschreibung auf Landkreisebene nicht angedacht ist. Wenn mehrere Fahrzeuge im Landkreis ausgeschrieben werden müssen, könnte das der Landkreis zentral übernehmen. Es wurde mitgeteilt, dass dies aktuell nicht vorgesehen ist, es beim Landkreis aber angeregt werden kann.


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Auftragserteilung zur „Beratung und Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren zur Beschaffung eines LF20“ gemäß beiliegendem Angebot der MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Die Vorsitzende wird ermächtigt den Auftrag zu erteilen.