Beschluss: einstimmig beschlossen

Wie in der Sitzung vom 03.12.2019 beschlossen wurde die Breitbanderschließung der Außenbereichsanwesen an LEW TelNet vergeben.

Zwischenzeitlich wurde der beiliegende Kooperationsvertrag, zur Übernahme der Wirtschaftlichkeitslücke, durch LEW TelNet erarbeitet.

Bei einer Förderung von 70 % durch das bayerische Förderprogramm verbleibt bei der Gemeinde ein Eigenanteil in Höhe von 106.779,60 €, netto.

 

Gemeinderat Ritter bemängelt die fehlenden technischen Vorschriften für den Straßenbau im Vertrag. Die Vorsitzende informierte, dass eine Aufnahme der Vorschriften in den Vertrag laut LEW TelNet nicht möglich ist, da der Vertrag Bestandteil des Angebotes ist. Eine zusätzliche Vereinbarung ist aber möglich.

 

Gemeinderat Seitz informierte sich über eventuelle Risikofaktoren, welche zu nachträglichen Kostensteigerungen führen können. Die Vorsitzende teilte mit, dass eine Ausschreibung mit einem dementsprechenden Leistungsverzeichnis stattfand und somit feste Preise bestehen.

 

Gemeinderat Seitz fragte, ob die Firma Corwese die Bauüberwachung zur Kontrolle der ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeiten übernehmen kann. Dies wird die Verwaltung abklären.

 

Es wurde darum gebeten, ein Angebot über die Zusatzvereinbarung zur Einhaltung der technischen Vorschriften des Straßenbaus bei der LEW TelNet, sowie ein Angebot über die Bauüberwachung einzuholen.


Beschluss:

Die Erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den vorgelegten Vertrag über die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes für die Bereitstellung von Breitband – Internetanschlüssen (Breitbandausbauvertrag) mit der LEW TelNet GmbH abzuschließen