Sitzung: 16.06.2020 Gemeinderat Kötz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Die Liegenschaften der Gemeinde Kötz werden nach der Kommunalen Rahmenvereinbarung, gültig ab dem 01.01.2018 bis 31.12.2020 beliefert, welche unter den damals gültigen Marktbedingungen vereinbart wurde. Der Vertrag endet zum 31.12.2020.
Aus diesem Grund bietet die LEW einen neuen Vertrag an.
Folgende Konditionen werden angeboten:
|
Neu ab 01.01.2021 |
01.01.2018 -
31.12.2020 |
Kleinanlagen-Standardlastprofil |
4,98 Cent/kWh, |
3,25 Cent/kWh, |
Straßenbeleuchtungsanlagen |
4,50 Cent/kWh, |
2,87 Cent/kWh, |
Elektroheizungs-
und Wärmestromanlagen |
4,95 Cent/kWh |
3,15 Cent/kWh |
zzgl. Grundpreis |
35,00 €/Jahr und
Lieferstelle |
35,00 €/Jahr und
Lieferstelle |
Für die Gemeinde Kötz sind folgende Tarife maßgebend:
- Kleinanlagen Standardlastprofil
- Straßenbeleuchtung
Die LEW bietet ein Vertragsende zum 31.12.2021 oder zum 31.12.2022 an.
Weitere Informationen
der LEW:
Warum eine Kostensteigerung gegenüber den
aktuell geltenden Konditionen?
Der laufende Vertrag wurde mit Ihnen im Frühjahr 2017 zu einem deutlich niedrigeren Preisniveau abgeschlossen.
Seit diesem Zeitpunkt verzeichnen die Energiekosten einen drastischen Anstieg.
Diese Entwicklung führt leider dazu, dass wir den Anfang 2017
vereinbarten Energieliefervertrag den aktuellen Entwicklungen anpassen müssen
und die damals günstigen Konditionen nicht mehr weiterführen können.
Ökostrom?
Wir haben uns dieses Mal bewusst für „100%
grüner Strom“ (Ökostrom nicht zertifiziert) entschieden,
weil beim letzten Mal die Mehrheit der kommunalen Kunden den Ökostrom gewählt
hat – und dieser auch weiterhin sehr häufig angefragt wird.
Deshalb ist im vorliegenden Vertrag
eine reine Lieferung zu „konventionellem oder grauem“ Strom nicht möglich.
Wie beschrieben können Sie zusätzlich unseren zertifizierten und
regionalen Wasserkraftstrom aus den eigenen LEW-Wasserkraftwerken erhalten
– der Aufschlag hierfür beträgt 0,15 Cent/kWh. Dieser Ökostrom ist vom TÜV SÜD zertifiziert und Sie erhalten dafür auch ein Zertifikat für Ihre
Liegenschaften ausgehändigt.
Bislang wurde auf die Lieferung aus regenerativer Energie aus 100 % Wasserkraft verzichtet.
Gemeinderat Lochbrunner fragte nach Alternativen gegenüber der LEW. Die Vorsitzende teilte mit, dass es Alternativen gibt, der Preisunterschied zu LEW aber minimal ist. Darüber hinaus müsste bei einem Versorgerwechsel die Straßenbeleuchtung abgelöst werden, da diese im Eigentum der LEW ist. Zusätzlich müsste die Prüfung und Ablesung die Gemeinde selbst übernehmen. Gemeinderat Mairle regte an den Vertrag bis zum 31.12.2022 abzuschließen und im Februar/März 2022 Angebote über einen evtl. Anbieterwechsel inkl. Ablösung Straßenbeleuchtung einholen.
Beschluss:
Der Gemeinderat
Kötz beschließt den Abschluss des kommunalen Energieliefervertrages ab dem
01.01.2021. Der Vertrag soll bis zum 31.12.2022 abgeschlossen werden.
Die Vorsitzende wird ermächtigt, den kommunalen Energieliefervertrag abzuschließen.