Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 0

Gemeinderat Zacher nimmt als persönlicher Beteiligter an der Abstimmung nicht teil.

 

Der Bauantrag Nr. 31/15 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Schießmauer“.

 

Der Antrag wird als Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht.

 

Nach Überprüfung der Verwaltung müssen folgende Befreiungen der Festsetzung des Bebauungsplans genehmigt werden:

 

  1. Überbauung der südlichen Baugrenze
  2. Dachneigung des Wintergartens

 

1996 wurde vom Landratsamt Günzburg wegen der Überbauung der südlichen Baugrenze und der Drehung der Firstrichtung mit der Garage jeweils eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt.

Auch der Wintergarten überschreitet die südliche Baugrenze (siehe Plan).

Die Festsetzung über die Dachneigung gilt für Haupt- und Nebengebäude sowie für Garagen. Die Dachneigung wurde auf 38° - 48° festgesetzt.

Der geplante Wintergarten hat eine Dachneigung von ca. 13° (Glasdach mit Beschattung).

 

Der Antragsteller hat beantragt, die Vorlage als Antrag auf Baugenehmigung weiter zu behandeln, falls die Gemeinde erklärt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

 

Das Genehmigungsfreistellungsverfahren kommt hier nicht zum Tragen, der Antrag wird als Bauantrag an das Landratsamt Günzburg weitergeleitet.

 


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz stimmt den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „An der Schießmauer“

  1. Überbauung der südlichen Baugrenze
  2. Dachneigung des Wintergartens

zu und erhebt keine Einwände.

 

Das Genehmigungsverfahren wird durchgeführt.