Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14, Befangen: 0

Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

 

Es fügt sich nach Art und Maß in die Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.

 

Die Zufahrt zum Grundstück soll analog dem Grundstück Fl. Nr. 9/1, über die

Wettenhauser Straße, erfolgen. Hierfür wurden die Voraussetzungen im Jahr 2010 durch Ankauf des anliegenden Grünstreifens geschaffen. Das Schreiben liegt der Verwaltung vor.

 

Die Anfrage zur Nutzung eines Abschlussabzweiges vom Kanal wird derzeit von der Verwaltung geprüft.

 


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz erteilt dem Bauvorhaben 28/2015 das gemeindliche Einvernehmen.