Beschluss: einstimmig beschlossen

Mit Schreiben vom 08.05.2020 hat das Notariat Günzburg mitgeteilt, dass das Grundstück

Fl. Nr. 1108, Weißenhorner Str. 20, Gemarkung Bubesheim verkauft wurde.

 

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes.

 

Gemäß BauGB besteht für die Gemeinde Bubesheim hier kein Vorkaufsrecht.


Beschluss:

Die Gemeinde Bubesheim übt kein Vorkaufsrecht aus. Der Vorsitzende wird beauftragt, die Mitteilung an das Notariat zu unterschreiben.