Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 6, Anwesend: 15, Befangen: 0

Im Jugendheim Großkötz soll ein Kinderhort untergebracht werden. Der Verwaltung liegt eine Kostenschätzung vom 20.11.2015 vom Architekt Wiedemann über diese Umbaumaßnahme vor. Die Umbaukosten werden auf 36.854,30 €, brutto geschätzt. In diesen Kosten ist das Architektenhonorar enthalten.

Gemäß der Vereinbarung zwischen der Kath. Pfarrkirchenstiftung „St. Peter und Paul Großkötz“ und der Gemeinde Kötz gewährt die Gemeinde einen Zuschuss in Höhe von 2/3 für notwendige Umbaumaßnahmen.

 

Zweiter Bürgermeister Uhl fragt nach, wieso die Küche (11.000,00 €) so teuer ist. Gemeinderat Seitz erklärt, dass die Küche bzw. der Raum kernsaniert wird und für die Nutzung des Kinderhortes andere Vorschriften vorliegen, als in einer privaten Nutzung. Nach längerer Diskussion schlägt der Vorsitzende vor, ein Kostenlimit zu setzen. Die anwesenden Gemeinderatsmitglieder sind damit einverstanden.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz gewährt der Kath. Kirchenstiftung „St. Peter und Paul Großkötz“ einen Zuschuss in Höhe von 2/3 der Umbaukosten zur Errichtung eines Kinderhorts im Jugendheim Großkötz, höchstens jedoch mit einem Betrag von 24.000,00 €.