Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Firma Rödl und Partner wurde mit Beschluss vom 04.05.2015 mit der Beitrags-und Gebührenkalkulation der Entwässerungseinrichtung in Bubesheim beauftragt. Diese Kalkulation

beinhaltet auch die Kalkulation des Niederschlagswassers.

Aus zeitlichen Gründen kann die Kalkulation nicht rechtzeitig zum Jahresende 2015 abgeschlossen werden. Somit kann die erforderliche Satzung zum 01.01.2016 nicht erarbeitet werden bzw. in Kraft treten.

 

Eine rückwirkende Gebührenanpassung ist möglich, wenn der Gemeinderat einen Beschluss über die geplante Änderungssatzung BGS/EWS vor dem beabsichtigten Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungssatzung beschließt.

 

Eine Gebührenanpassung ist sowohl für die Verbrauchsgebühren nach Frischwasserbezug als auch für die gesplittete Abwassergebühr vorzunehmen.

 

In der Sitzung vom 30.11.2015 wurde im nichtöffentlichen Teil folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim beschließt die Änderung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) rückwirkend zum 01.01.2016.