Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet Reitanlage – Am Plätzling“, Gemeinde Kötz

 

Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen von Bürgern aus der Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. zur Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

1          Von Kling Consult wurden 19 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt

2          Folgende 5 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gaben keine Stellungnahme ab:

 Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Günzburg

 Bayerischer Bauernverband Günzburg

 Kreisheimatpfleger Landkreis Günzburg, Herr Stephan Uano, Offingen

 Regierung von Schwaben, Höhere Landesplanungsbehörde, Augsburg

 Zweckverband Wasserversorgung, Rauher Berg-Gruppe, Pfaffenhofen

3          Folgende 7 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gaben eine Stellungnahme ab, äußerten jedoch keine Anregungen:

 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach/Weißenhorn, Bereich Forsten, Krumbach, Schreiben vom 18. August 2015

 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach/Weißenhorn, Bereich Landwirtschaft, Schreiben vom 2. September 2015

 Amt für Ländliche Entwicklung, Krumbach, Schreiben vom 11. September 2015

 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat B III, Praktische Denkmalpflege, Bodendenkmäler, Thierhaupten, Schreiben vom 11. September 2015

 

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Referat Infra I 3, Bonn, Schreiben vom 14. August 2015

 Immobilien Freistaat Bayern, Regionalvertretung Augsburg, Schreiben vom 17. August 2015

 Regionalverband Donau-Iller, Ulm, Schreiben vom12. August 2015

 

4          Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange brachten Anregungen vor:

 

 

4.1 Abwasserverband Unteres Günztal, Ichenhausen, Schreiben vom 4.September 2015

 

                                                                            Beschluss: 15: 0

Gemäß Begründung zum Bebauungsplan erfolgt die Abwasserentsorgung eines Wohnhauses über den gemeindlichen Schmutzwasserkanal und das Regenwasser kann über den Regenwasserkanal des örtlichen Regenüberlaufbeckens Buchberg abgeleitet werden. Es ist darauf zu achten, dass beide parallelen Kanäle Sammelleitungen der Buchbergsiedlung darstellen und ein Rückstau nicht auszuschließen ist. In den Hausanschlüssen müssten gemäß Entwässerungssatzung der Gemeinde evtl. Rückstausicherungen eingebaut und der genaue Anschlusspunkt abgestimmt werden.

 

 

 

Die vorgebrachten  Anregungen werden zur  Kenntnis genommen und inhaltlich für nachfolgende Planungen in die Begrün-dung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgenommen. Weitere Änderungen bzw. Ergänzungen sind nicht veranlasst.

 

 

4.2 Deutsche Telekom Technik GmbH, Niederlassung Süd, PTI 23, Kempten, Schreiben vom 16. September 2015

 

                                                                          Beschluss: 15 : 0

Die Telekom Deutschland GmbH (nach-folgend Telekom genannt) –

als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte im Sinne von § 68 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen, sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nimmt die Deutsche Telekom Technik GmbH wie folgt Stellung:

 

Im Planungsbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom. Deren Bestand und Betrieb müssen weiterhin gewährleistet bleiben.

 

Sollten diese Anlagen von den Baumaß-nahmen berührt werden, müssen diese gesichert, verändert oder verlegt werden, wobei die Aufwendungen der Telekom hierbei so gering wie möglich zu halten sind.

 

Falls im Planungsbereich Verkehrswege, in denen sich Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom befinden, entwidmet werden, wird darum gebeten sich gesondert mit der Telekom in Verbindung zu setzen.

 

Sollten im Rahmen dieses Verfahrens Lagepläne der Telekommunikationsanlagen benötigt werden, können diese angefordert werden bei:

E-Mail: Planauskunft.Sued@telekom.de Fax: +49 391 580213737 Telefon: +49 251 788777701

 

Die Verlegung neuer Telekommunikationslinien zur Versorgung des Planbereichs mit Telekommunikationsinfrastruktur im und außerhalb des Plangebiets bleibt einer Prüfung vorbehalten.

 

Damit eine koordiniert Erschließung des Gebietes erfolgen kann, ist die Telekom auf Informationen über den Ablauf aller Maßnahmen angewiesen. Bitte setzen Sie sich deshalb so früh wie möglich, je-doch mindestens 4 Monate vor Baubeginn in Verbindung mit:

 

Deutsche Telekom Technik GmbH Technik Niederlassung Süd, PTI 23 Gablinger Straße 2 D-86368 Gersthofen.

 

Die Ausführungen und Hinweise der Deutschen Telekom werden zur Kenntnis genommen. Zu gegebener Zeit wird sich die   Gemeinde Kötz bzw. der Vorhabenträger mit der Telekom, wenn erforderlich, in Verbindung setzen. Die Anregungen führen zu keiner Änderung der Planunterlagen.

 

4.3 Landratsamt Günzburg, Schreiben vom 18. September 2015

 

                                                                           Beschluss: 15 : 0

Ortsplanung/Sonstiges

 

Aus ortsplanerischer Sicht besteht mit dem vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Einverständnis.

 

Aufgrund der Waldnähe ist das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten, Krumbach, am Bauleitplanverfahren zu beteiligen, falls noch nicht geschehen.

 

Der separate Vorhaben- und Erschließungsplan ist Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (sh. Nr. 5 der Satzung) und insofern keine Anlage zur Begründung. Wir bitten dies in Nr. 20 bzw. 21 der Begründung zu beachten.

 

 

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass mit vorliegendem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan aus ortsplanerischer Sicht Einverständnis besteht.

 

Sowohl zur im Parallelverfahren sich in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplanänderung als auch zum vorliegenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten, Krumbach am Verfahren beteiligt.

 

Die Begründung zum vorliegenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird unter Nr. 20 und 21 redaktionell um den Vorhaben- und Erschließungsplan als Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans und nicht als aufgelistete Anlage korrigiert.

 

Immissionsschutz

 

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung mit Schreiben vom 23.01.2014 vorgebrachten immissionsschutzfachlichen Anregungen wurden in vorliegender Planung berücksichtigt. Weitere Bedenken aus Sicht des Immissionsschutzes wurden und wer-den nicht vorgebracht.

 

 

Beschluss: 15 : 0

 

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass gegen vorliegenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplan aus immissionsschutzfachlicher Sicht keine Bedenken vorgebracht werden.

Naturschutz und Landschaftspflege

 

Aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege besteht mit dem vorgelegten Bebauungsplan grundsätzlich Einverständnis.

 

Der vorgenommenen Eingriffsbewertung und -bilanzierung kann zugestimmt werden.

Mit der Ausgleichsfläche auf dem Grund-stück Fl.-Nr. 708 der Gemarkung Großkötz besteht ebenfalls Einverständnis. Auf dem Grundstück werden 3 Obstbäume altbewährter lokaler Sorten als Hochstamm an-gepflanzt. Falls die Bäume abgängig sind, sind diese durch regelmäßige Nachpflanzungen wieder zu ersetzen. Die Obstgehölze sind fachgerecht zu pflegen. Die Wiesenfläche ist extensiv zu nutzen, d.h. das Mahdgut muss unbedingt von der Fläche entfernt werden. Die Wiese ist zweimal jährlich (Anfang Juni / Ende August) zu mähen. Es ist lediglich eine Festmistdüngung auf der Fläche zulässig. Eine Düngung mit mineralischem Dünger und Gülle ist unzulässig.

Die Ausgleichsfläche ist dauerhaft zu Gunsten des Freistaates Bayern mittels Grundbucheintrag dinglich zu sichern.

Beschluss: 15 : 0

 

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass mit vorliegendem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan einschließlich der Eingriffsbewertung und der festgesetzten Ausgleichsfläche und dargestellten Maß-nahmen gemäß Vorhabenbezogenem Bebauungsplan aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege grundsätzlich Einverständnis besteht.

 

In der Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird ausgeführt, dass die Ausgleichsfläche dauerhaft für Zwecke des Naturschutzes und der Landschafts-pflege mittels Eintragung einer Unterlassungs- und Handlungspflicht des Grundstückseigentümers in das Grundbuch (dingliche Sicherung) zu sichern ist. Der Vorhabenträger ist über diesen Sachverhalt explizit mittels E-Mail vom 4. August 2015 informiert worden.

 

Wasserrecht

 

Aus wasserrechtlicher Sicht werden gegen die geplante Aufstellung des Bebauungs-planes keine Bedenken vorgebracht.

Beschluss: 15 : 0

 

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass gegen vorliegenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplan aus wasserrechtlicher Sicht keine Bedenken vorgebracht werden.

 

 

                                                                           Beschluss: 15 : 0

Brandschutz

 

Der Kreisbrandrat erhebt gegen das Planungsvorhaben aus Sicht des abwehrenden Brandschutzes keine Einwände.

 

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass gegen vorliegenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplan aus Sicht des abwehrenden Brandschutzes keine Einwände vorgebracht werden.

 

 

4.4 LEW Verteilnetz GmbH (LVN), Günzburg, Schreiben vom 16. September 2015

                                                                         

                                                                           Beschluss: 15 : 0

Gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Reitanlage – Am Plätzling“ der Gemeinde Kötz in der Fassung vom 21. Juli 2015 hat die LVN keine Einwände.

 

Vorsorglich wird auf den bestehenden Netzanschluss der Reitanlage hingewiesen, der sich innerhalb des Geltungsbereiches befindet. Als Anlage ist ein Plan beigefügt, auf dem die Kabellage des Niederspannungskabels entnommen werden kann.

 

Sollten Änderungen an dieser Anlage auf-grund des geplanten Wohnhauses erforderlich werden, so bittet die LVN um frühzeitige Abstimmung mit der zuständigen Betriebs-stelle Burgau, Röntgenstraße 2, 89331 Burgau, Tel. 08222/4097-55.

Bitte teilen Sie diese Information dem Grundstückseigentümer bzw. der Bauherrin mit.

 

 

 

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass gegen den vorliegenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplan keine Einwände vorgebracht werden.

 

Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen und inhaltlich für nachfolgende Planungen in die Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgenommen. Weitere Änderungen bzw. Ergänzungen sind nicht veranlasst.

 

Die Information wurde am 17. September 2015 per E-Mail an die Grundstückseigentümerin bzw. Bauherrin weitergeleitet.

 

4.5 schwaben netz gmbh, Augsburg, Schreiben vom 28. August 2015

 

                                                                          Beschluss: 15 : 0

Die schwaben netz gmbh verweist auf das Schreiben vom 28. Oktober 2015. Gegen den Plan werden keine Einwände vorgebracht.

 

Schreiben der schwaben netz gmbh vom 28. Oktober 2013:

 

Die schwaben netz gmbh weist darauf hin, dass bei entsprechender Wirtschaftlichkeit die Versorgung mit Erdgas im angesprochenen Planungsbereich grundsätzlich möglich ist. Gegen den Plan wer-den keine Einwände erhoben.

 

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass bei entsprechender Wirtschaftlichkeit die Versorgung mit Erdgas im angesprochenen Planungsbereich grundsätzlich möglich ist und seitens der schwaben netz gmbh keine Einwände gegen den vorliegenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplan vorgebracht werden. Der Hinweis, dass bei entsprechender Wirtschaftlichkeit die Versorgung des Plangebietes mit Erdgas grundsätzlich möglich ist, wird in die Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan integriert.

 

 

                                                                          Beschluss: 15 : 0

Die schwaben netz gmbh bittet um entsprechende Information vor Beginn eventueller Bauarbeiten im Planungsbereich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Planungsbereich bereits Erdgas-leitungen der schwaben netz gmbh betrieben werden, deren Bestand und Betrieb unbedingt zu sichern ist. Aktuelle Bestandspläne können auf der Home-page der schwaben netz gmbh unter folgender Adresse angefordert werden: „http://planauskunft.schwaben-netz.de\“.

 

Die Ausführungen und Hinweise der schwaben netz gmbh werden zur Kennt-nis genommen. Zu gegebener Zeit wird sich die Gemeinde Kötz bzw. der Vorhabenträger mit der schwaben netz gmbh, wenn erforderlich, in Verbindung setzen. Die Anregungen führen zu keiner Änderung der Planunterlagen.

 

 

 

4.6 Staatliches Bauamt Krumbach, Schreiben vom 30. September 2015

 

                                                                          Beschluss: 15 : 0

Das Sondergebiet „Sondergebiet Reitanlage – Am Plätzling“ liegt ca. 350 m nördlich der Kreisstraße GZ 5 und befindet sich damit außerhalb der geschlossenen Ortslage. Die Erschließung erfolgt ausschließlich über den Feldweg Flur-Nr. 592 (Am Kreuz). Dieser Feldweg ist bei Ab-schnitt 120 Station 1,625 links verkehrsgerecht an der Kreisstraße GZ 5 angeschlossen. Bauamtliche Belange sind nicht berührt.

 

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass das Bebauungsplangebiet ordnungsgemäß über das bestehende Straßen- und Wegenetz erschlossen ist. Der Sachverhalt ist in der Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan bereits dargestellt. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

 

 

 

4.7 Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Standort Krumbach, Schreiben vom 27. August 2015

 

                                                                           Beschluss: 15 : 0

 

1. Wasserversorgung

 

Das vorgesehene Wohnhaus ist an die öffentliche Trinkwasserversorgung anzuschließen.

 

2. Schmutzwasserentsorgung

 

Das vorgesehene Wohnhaus ist an den dort bereits vorhandenen Mischkanal anzuschließen

.

3.Niederschlagswasserbeseitigung

 

Mit den Vorgaben im Bebauungsplan zur Niederschlagswasserbeseitigung besteht Einverständnis.

 

4. Oberflächengewässer

 

Im Bebauungsplangebiet befindet sich ein Graben, der im östlichen Abschnitt offen und im westlichen Abschnitt verrohrt ist. Der offene Abschnitt soll nach Vorgaben im Bebauungsplan offen bleiben. Dies wird befürwortet. Zusätzlich sollte auf der Südseite ein Schutzstreifen von 5 m Breite von Nut-zungen freigehalten werden, ein- bis zwei-malige Mahd im Jahr ist zulässig.

Im Plan ist eine „unterirdische Entsorgung – Regenwasser“ dargestellt. Beim Vorhandensein eines Regenüberlaufbeckens kann es sich nicht um einen Regenwasserkanal handeln. Vermutlich handelt es sich dabei um den verrohrten Graben. In der Legende wäre dies zu korrigieren.

 

5. Altlasten, Grundwasser

 

Altlastenverdachtsflächen sind im Bebauungsplan nicht bekannt. Hinweise auf Grundwasserstände liegen nicht vor.

 

Die vorgebrachten Anregungen des Wasserwirtschaftsamtes werden zur Kenntnis genommen und sind grundsätzlich in der Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan inhaltlich dargestellt. Der Sachverhalt, dass im Bebauungsplangebiet Altlastenverdachtsflächen nicht bekannt sind und Hinweise auf Grundwasserstände nicht vorliegen, wird redaktionell in die Begründung aufgenommen.

 

Bezgl. der Plandarstellung „unterirdische Entsorgung – Regenwasser“ wurde auf Planunterlagen der Gemeinde Kötz aus dem Jahr 2009 des Ingenieurbüros Degen und Partner zurückgegriffen, die entsprechend der Darstellung im Bebauungsplan (Hinweis) das Regenüberlaufbecken und einen Regenwasserkanal darstellen. Auf-grund dieser Unterlagen ist die nachrichtliche Darstellung dieses Sachverhaltes in den Bebauungsplan (Planzeichnung und Begründung) übernommen worden. Es handelt sich dabei nicht um den verrohrten Grabenabschnitt. Aufgrund der vorhandenen Unterlagen wird an der nachrichtlichen Darstellung festgehalten und als Bezeichnung „unterirdische Entsorgung – Regen-/Mischwasser“ gewählt.

 

 

 

5          Von Bürgerinnen und Bürgern wurden folgende Anregungen vorgebracht

 

5.1 Herr Manfred Otto, Waldweg 1, 89359 Kötz, Schreiben vom 26. August 2015

 

                                                                           Beschluss: 15 : 0

Der oben genannte Bebauungsplan zum Wohngebäude mit Garage hält den aus Sicherheitsgründen gewünschten Abstand von 30 m von dem im Eigentum des Herrn Otto stehenden bewaldeten Grundstück, Flur-Nr. 622/3, nicht ein.

 

Durch die verschärften und veränderten Festsetzungen und Vereinbarungen von seitens der Gemeinde Kötz bezüglich des oben genannten Bauvorhabens kann durch einen Baumsturz der Schaden für das Wohngebäude mit Garage aber nicht aus-geschlossen werden.

 

Durch den geplanten Kaminofen entsteht die Gefahr von Funkenflug. Eine „Empfehlung“ für Funkenschutzeinrichtungen sieht Herr Otto als unzureichend an. Deshalb stimmt er dem veränderten Bauvorhaben nicht zu und lehnt jegliche Haftung für Schäden an Gebäude und Personen ab.

 

Nach Rücksprach mit seiner Haftpflichtversicherung wurde die Empfehlung zur Einwendung ausgesprochen.

 

Die Anregungen von Herrn Otto werden zur Kenntnis genommen. Aufgrund der an den Wald heranrückenden Bebauung übernimmt der Vorhabenträger bei ordnungsgemäßer Pflege des Waldes im Falle eines Windwurfes für jegliche Schäden an Gebäuden und Personen die Haftung. Dieser Sachverhalt wurde wie folgt in den Durch-führungsvertrag (§9 Abs. 4) aufgenommen:

 

„Der Grundstückseigentümer des Grundstückes Flur-Nr. 622/3, Gemarkung Kleinkötz ist bei ordnungsgemäßer Pflege des Waldes im Falle eines Windwurfes für jegliche Schäden an Gebäuden und Personen nicht in der Haftung. Der Versicherungsschutz ist seitens des Vorhabenträgers im Zuge der Baurealisierung zu gewährleisten.

Gemäß BayBO müssen Feuerstätten betriebssicher und brandsicher sein und die Abgase von Feuerstätten sind so abzuführen, dass keine Gefahren entstehen. Zusätzliche Festsetzungen auf Bebauungs-planebene sind nicht erforderlich.

 

 

 

6 Verfahrensbeschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Kötz beschließt den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Reitanlage – Am Plätzling“, Gemeinde Kötz, in der Fassung vom 21. Juli 2015 mit redaktionellen Änderungen/Ergänzungen vom 01.12.2015 als Satzung

 

Die Verwaltung und Kling Consult werden beauftragt, die Verfahrensunterlagen für das ordnungsgemäße Zustandekommen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zusammenzustellen.