Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

 

Flächennutzungsplanänderung „Sondergebiet Reitanlage – Am Plätzling“, Gemeinde Kötz

Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen von Bürgern aus der Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. zur Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

 

1          Von Kling Consult wurden 24 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt

2          Folgende 7 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gaben keine Stellungnahme ab:

 Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Günzburg

 Bayerischer Bauernverband Günzburg

 Gemeinde Bubesheim

 Kreisheimatpfleger Landkreis Günzburg, Herr Stephan Uano, Offingen

 Regierung von Schwaben, Höhere Landesplanungsbehörde, Augsburg

 Stadt Ichenhausen

 Zweckverband Wasserversorgung, Rauher Berg-Gruppe, Pfaffenhofen

3          Folgende 12 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gaben eine Stellungnahme ab, äußerten jedoch keine Anregungen:

 Abwasserverband Unteres Günztal, Ichenhausen, Schreiben vom 4. September 2015

 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach/Weißenhorn, Bereich Forsten, Krumbach, Schreiben vom 18. August 2015

 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach/Weißenhorn, Bereich Landwirtschaft, Schreiben vom 2. September 2015

 Amt für Ländliche Entwicklung, Krumbach, Schreiben vom 11. September 2015

Projekt-Nr. 9390 25 30. September 2015

 

 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat B III, Praktische Denkmalpflege,

Bodendenkmäler, Thierhaupten, Schreiben vom 11. September 2015

 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Referat Infra I 3, Bonn, Schreiben vom 14. August 2015

 Gemeinde Bibertal, Schreiben vom 23. September 2015

 Gemeinde Kammeltal, Schreiben vom 16. September 2015

 Immobilien Freistaat Bayern, Regionalvertretung Augsburg, Schreiben vom 17. August 2015

 LEW Verteilnetz GmbH, Günzburg, Schreiben vom 16. September 2015

 Regionalverband Donau-Iller, Ulm, Schreiben vom12. August 2015

 Stadt Burgau, Schreiben vom 30. September 2015

 

4          Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange brachten Anregungen vor:

 

4.1 Deutsche Telekom Technik GmbH, Niederlassung Süd, PTI 23, Kempten, Schreiben vom 16. September 2015

                                                                          Beschluss: 15 : 0

Die Telekom Deutschland GmbH (nach-folgend Telekom genannt) – als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte im Sinne von § 68 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen, sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nimmt die Deutsche Telekom Technik GmbH wie folgt Stellung:

 

Im Planungsbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom. Deren Bestand und Betrieb müssen weiterhin gewährleistet bleiben. Sollten diese Anlagen von den Baumaß-nahmen berührt werden, müssen diese gesichert, verändert oder verlegt werden, wobei die Aufwendungen der Telekom hierbei so gering wie möglich zu halten sind.

 

Falls im Planungsbereich Verkehrswege, in denen sich Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom befinden, entwidmet werden, wird darum gebeten sich gesondert mit der Telekom in

Verbindung zu setzen.

 

Der Gemeinderat nimmt die vorgebrachten Anregungen der Telekom zur Kenntnis. Diese beziehen sich jedoch auf nachfolgende Planungsebenen und betreffen nicht die vorliegende Flächennutzungsplanänderung. Planänderungen sind nicht veranlasst.

 

Sollten im Rahmen dieses Verfahrens

Lagepläne der Telekommunikationsanlagen

benötigt werden, können diese angefordert

werden bei:

E-Mail: Planauskunft.Sued@telekom.de

Fax: +49 391 580213737

Telefon: +49 251 788777701

Die Verlegung neuer Telekommunikationslinien

zur Versorgung des Planbereichs mit

Telekommunikationsinfrastruktur im und außerhalb

 des Plangebiets bleibt einer Prüfung vorbehalten.

 

Damit eine koordiniert Erschließung des

Gebietes erfolgen kann, ist die Telekom auf

Informationen über den Ablauf aller Maßnahmen

angewiesen. Bitte setzen Sie sich deshalb so

früh wie möglich, je-doch mindestens 4 Monate

vor Baubeginn in Verbindung mit:

 

Deutsche Telekom Technik GmbH

Technik Niederlassung Süd, PTI 23

Gablinger Straße 2 D-86368 Gersthofen.

 

 

4.2 Landratsamt Günzburg, Schreiben vom 18. September 2015 

 

                                                                         

Ortsplanung

 

Aus ortsplanerischer Sicht besteht mit der vorliegenden Planung zur Änderung des Flächennutzungsplanes Einverständnis.

Beschluss: 15 : 0

 

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass mit vorliegender Flächennutzungsplanänderung aus ortsplanerischer Sicht Einverständnis besteht.

 

 

 

Immissionsschutz

 

Gegen die geplante Flächennutzungsplanänderung bestehen aus immissions-schutzfachlicher Sicht keine Bedenken.

Die mit Schreiben vom 23.01.2014 vorgebrachten Hinweise zum Vorentwurf der Planung wurden ausreichend gewürdigt.

                                                          

Beschluss: 15 : 0

 

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass gegen vorliegende Flächennutzungsplanänderung aus immissions-schutzfachlicher Sicht keine Bedenken vorgebracht werden.

 

 

 

 

Naturschutz und Landschaftspflege

 

Das geplante „Sondergebiet Reitanlage“ befindet sich am östlichen Rand der

Günztalaue im Bereich einer ost-west verlaufenden Geländerinne. Im Westen grenzt das bestehende Gewerbegebiet „Unteres Ried“ an. In Richtung Norden grenzen an die bestehende Reitanlage naturnahe Waldflächen im Bereich der östlichen Günztalleite an. Durch die geplante Änderung des Flächennutzungs-planes soll die Errichtung eines Wohn-hauses mit Garage ermöglicht werden.

Aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die geplante Ausweisung eines „Sondergebietes Reit-anlage – am Plätzling“ im dargestellten Umfang.

schutzes und der Landschaftspflege keine Bedenken vorgebracht werden.

                              

Wasserrecht

 

Aus wasserrechtlicher Sicht werden gegen die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes keine Bedenken vorgebracht.

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass gegen vorliegende Flächennut-zungsplanänderung aus wasserrechtli-cher Sicht keine Bedenken vorgebracht werden.

 

 

 

Brandschutz

 

Der Kreisbrandrat erhebt gegen das Planungsvorhaben aus Sicht des abwehren-den Brandschutzes keine Einwände.

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass gegen vorliegende Flächennut-zungsplanänderung aus Sicht des abweh-renden Brandschutzes keine Einwände vorgebracht werden.

 

Beschluss: 15 : 0

 

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass gegen vorliegende Flächennutzungsplanänderung aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege keine Bedenken vorgebracht werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss: 15 : 0

 

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass gegen vorliegende Flächennutzungsplanänderung aus wasserrechtlicher Sicht keine Bedenken vorgebracht werden.

 

 

Beschluss: 15 : 0

 

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass gegen vorliegende Flächennutzungsplanänderung aus Sicht des abwehrenden Brandschutzes keine Einwände vorgebracht werden.

 

 

 

4.3 schwaben netz gmbh, Augsburg, Schreiben vom 28. August 2015

 

                                                                          Beschluss: 15 : 0

 

Die schwaben netz gmbh verweist auf das Schreiben vom 28. Oktober 2015. Gegen den Plan werden keine Einwände vorgebracht

.

Schreiben der schwaben netz gmbh vom 28. Oktober 2013:

 

Die schwaben netz gmbh weist darauf hin, dass bei entsprechender Wirtschaftlichkeit die Versorgung mit Erdgas im angesprochenen Planungsbereich grund-sätzlich möglich ist. Gegen den Plan wer-den keine Einwände erhoben.

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass bei entsprechender Wirtschaftlichkeit die Versorgung mit Erdgas im angesprochenen Planungsbereich grundsätzlich möglich ist und seitens der schwaben netz gmbh keine Einwände gegen die vorliegende Flächennutzungsplanänderung vorgebracht werden.

 

Der Hinweis, dass bei entsprechender Wirtschaftlichkeit die Versorgung des Plangebietes mit Erdgas grundsätzlich möglich ist, wurde bereits aufgrund der Stellungnahme vom 28. Oktober 2013 in die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung integriert.

 

 

Schreiben der schwaben netz gmbh vom 28. Oktober 2013:

 

Die schwaben netz gmbh bittet um entsprechende Information vor Beginn eventueller Bauarbeiten im Planungsbereich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Planungsbereich bereits Erdgas-leitungen der schwaben netz gmbh betrieben werden, deren Bestand und Betrieb unbedingt zu sichern ist. Aktuelle Bestandspläne können auf der Homepage der schwaben netz gmbh unter folgender Adresse angefordert werden: „http://planauskunft.schwaben-netz.de\“.

 

 

 

Beschluss: 15 : 0

 

Die Anregungen der schwaben netz gmbh werden zur Kenntnis genommen, beziehen sich jedoch nicht auf vorliegende Flächennutzungsplanänderung, sondern auf nachfolgende Planungsebenen. Planänderungen bzw. Ergänzungen sind nicht veranlasst.

 

4.4 Staatliches Bauamt Krumbach, Schreiben vom 30. September 2015

 

                                                                          Beschluss: 15 : 0

 

Das Sondergebiet „Sondergebiet Reitanlage – Am Plätzling“ liegt ca. 350 m nördlich der Kreisstraße GZ 5 und befindet sich außerhalb der geschlossenen Orts-lage. Die Erschließung erfolgt ausschließlich über den Feldweg Flur-Nr. 592 (Am Kreuz). Dieser Feldweg ist bei Abschnitt 120 Station 1,625 links verkehrsgerecht an der Kreisstraße GZ 5 angeschlossen. Bauamtliche Belange sind nicht berührt.

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass das Gebiet der Flächennutzungsplanänderung ordnungsgemäß über das bestehende Straßen- und Wegenetz er-schlossen ist. Der Sachverhalt ist in der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung bereits dargestellt. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

 

 

4.5 Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Standort Krumbach, Schreiben vom 27. August 2015

 

                                                                           

                                                                           Beschluss: 15 : 0

 

1. Wasserversorgung

 

Das vorgesehene Wohnhaus ist an die öffentliche Trinkwasserversorgung anzuschließen.

 

2. Schmutzwasserentsorgung

 

Das vorgesehene Wohnhaus ist an den dort bereits vorhandenen Mischkanal

Die vorgebrachten Anregungen werden seitens des Gemeinderates zur Kenntnis genommen.

In der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung ist dargestellt, dass die geplante Bebauung die bestehenden Ver- und Entsorgungseinrichtungen nutzen kann und diese bei Bedarf in Abstimmung mit den Versorgungsträgern zu erweitern sind.

anzuschließen.

 

3. Niederschlagswasserbeseitigung

 

Mit den Vorgaben im Bebauungsplan zur Niederschlagswasserbeseitigung besteht Einverständnis.

 

4. Oberflächengewässer

 

Im Bebauungsplangebiet befindet sich ein Graben, der im östlichen Abschnitt offen und im westlichen Abschnitt verrohrt ist. Der offene Abschnitt soll nach Vorgaben im Bebauungsplan offen bleiben. Dies wird befürwortet. Zusätzlich sollte auf der Südseite ein Schutzstreifen von 5 m Breite von Nut-zungen freigehalten werden, ein- bis zwei-malige Mahd im Jahr ist zulässig.

Im Plan ist eine „unterirdische Entsorgung – Regenwasser“ dargestellt. Beim Vorhandensein eines Regenüberlaufbeckens kann es sich nicht um einen Regenwasserkanal handeln. Vermutlich handelt es sich dabei um den verrohrten Graben. In der Legende wäre dies zu korrigieren.

 

5. Altlasten, Grundwasser

 

Altlastenverdachtsflächen sind im Bebauungsplan nicht bekannt. Hinweise auf Grundwasserstände liegen nicht vor.

Eine ordnungsgemäße Ver- und Entsorgung ist gewährleistet.

Die weiteren vorgebrachten Anregungen beziehen sich auf den im Parallelverfahren in Aufstellung befindlichen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan und betreffen nicht die vorliegende Flächennutzungsplanänderung. Die zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan wortgleich vorgebrachte Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth wird im Aufstellungsverfahren zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan ebenfalls in die Abwägung eingestellt.

 

 

 

5 Von Bürgerinnen und Bürgern wurden keine Anregungen vorgebracht

6 Verfahrensbeschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Kötz stellt die Flächennutzungsplanänderung „Sondergebiet Reitanlage – Am Plätzling“, Ortsteil Kleinkötz i. d. F. v. 15. März 2014 fest.

Die Verwaltung und Kling Consult werden beauftragt, die Genehmigungsunterlagen für die Flächennutzungsplanänderung zusammenzustellen.