Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Jahresrechnung 2018 der Verwaltungsgemeinschaft Kötz wurde am 24.07.2019 erstellt. Die örtliche Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss erfolgte am 27.11.2019.

Dabei beschränkte sich die Rechnungsprüfung auf eine angemessene Zahl von Prüfungsgebieten und Stichproben.

Die notwendigen Unterlagen, Belege, Bücher, Jahresrechnung und dergleichen haben vorgelegen.

Eine rechnerische und summarische Überprüfung der Abgaben und Beiträge fand nicht statt, da die Abrechnungen im maschinellen Verfahren der AKDB erfolgten.

Die Einhebung der Gebühren erfolgt nach stichprobenartiger Überprüfung rechtzeitig und vollständig.

Der Verwaltungshaushalt wurde gesamtheitlich nicht überschritten. Der Haushaltsansatz beträgt 1.013.520 €, der Abschluss der Jahresrechnung beträgt 1.032.078,84 €.

 

Im Vermögenshaushalt war der Haushaltsansatz 180.000 €. Die Jahresrechnung schließt mit einem Ergebnis von 234.545,25 € ab.

 

Ergebnis Rechnungsprüfung:

 

Haushaltsüberschreitungen wurden im Rahmen des Gesamthaushaltes ausgeglichen. Alle Haushaltsüberschreitungen wurden durch den Ausgleich innerhalb der Deckungsringe ausgeglichen, der Rest durch Inanspruchnahme der Deckungsreserve.

Der Haushalt ist gesamtheitlich ausgeglichen.

 

Das erarbeitete Bestandsverzeichnis lag nun vor. Die Werte aus der Vergangenheit wurden in das neue Bestandsverzeichnis mitaufgenommen.

 

Die Rechnungsprüfung 2018 fand in erheblichem Maße digital statt, da nach der Software-Umstellung 2014 und der damalig beschlossenen Archivierung keine Rechnungsprüfung in bisheriger Form möglich ist.

Die Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse der örtlichen Prüfung ergab folgende Vermerke:

 

-       AKDB-Abrechnung AO-Nr. 4415 vom 03.07.2018, 1.720,31 EUR, Bemerkung: Bauhof hat nicht mit der VG zu tun.

 

Die digitale Anbindung der Außenstellen erfolgt grundsätzlich über die Verwaltungsgemeinschaft, so ist auch die Gemeinde Bubesheim mit einem Single-Connect mit der VG verbunden, auch diese Kosten werden über die VG abgerechnet.

 

 

 

Weitere Beanstandungen gab es nicht, die Hinweise bzgl. des Inventarverzeichnisses werden zur Kenntnisgenommen.


Beschluss:

Die Gemeinschaftsversammlung Kötz beschließt gemäß Art. 43 KommZG i.V. Art. 102 Abs. 3 GO die Feststellung der Jahresrechnung 2018 nach dem aufgestellten Ergebnis. Zugleich wird die Entlastung für das Jahr 2018 erteilt. Der Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung wird zur Kenntnis genommen.